StrafprozessSchuldsprüche nach tödlichen Faustschlägen
SDA
18.4.2019 - 11:10
Tödliche Faustschläge bringen einen 19-Jährigen für 3,5 Jahre hinter Gitter: Er hatte letzten Sommer am Basler Rheinbord einem Mann einmal geschlagen. Zum 29-jährigen Haupttäter wird erst ein Gutachten eingeholt und dann geurteilt.
Die fatale Begegnung trug sich in der Nacht vom 27. auf 28. Juli am sehr belebten Kleinbasler Rheinufer bei der Kaserne zu. Der heute 29-jährige in Basel geborene Slowene verdächtigte einen 41-jährigen Portugiesen, der kurz neben ihm gesessen war, ihm das Mobiltelefon gestohlen zu haben. Als er ihn in der Nähe wieder traf, schlug er zu.
Der korpulente 29-Jährige versetzte dem schmächtigen Opfer mehrere heftige Faustschläge an den Kopf, bis es bewusstlos hinfiel. Der heute 19-jähriger Spanier mischte sich spontan ein und schlug auch einmal zu. Der 29-jährige lief davon, als er sein Telefon nicht in den Taschen des Opfers fand. Das Opfer starb wenig später im Spital.
Die fünfköpfige Kammer des Strafgerichts Basel-Stadt sprach nun den 19-Jährigen nicht der vorsätzlichen Tötung, sondern der schweren Körperverletzung schuldig. Seine Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren wurde zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben.
Eine solche Massnahme dauert normalerweise vier Jahre, kann aber abgebrochen oder auch verlängert werden. Die Staatsanwaltschaft hatte auf sechs Jahre plädiert, die Verteidigerin auf 10 Monate bedingt. Das Gericht sprach zudem einen Landesverweis von 8 Jahren aus.
Den 29-jährigen sprach das Gericht hingegen der vorsätzlichen Tötung schuldig. Weil es jedoch am Donnerstag nicht klären konnte, ob und wie weit damals Medikamente seine Schuldfähigkeit beeinflussten, wird dazu ein Gutachten eingeholt. Dieses soll in etwa vier Monaten vorliegen. Dann wird eine neue Hauptverhandlung angesetzt.
Der Verteidiger des 29-Jährigen hatte auf Freispruch plädiert, weil der 29-Jährige unter einem Cocktail von starken Medikamenten – darunter Testosteron – gestanden sein soll, die Aggressionen fördern können. Die Staatsanwaltschaft hatte 12 Jahre gefordert.
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