Europäischer Gerichtshof Schweiz verletzt Recht auf faires Verfahren

SDA

22.1.2019 - 11:40

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz wegen einer Konventionsverletzung verurteilt. (Archivfoto)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz wegen einer Konventionsverletzung verurteilt. (Archivfoto)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz wegen Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren verurteilt. Das Bundesgericht anerkannte einen Anwalt nicht an, teilte dies der betroffenen Partei aber erst im Urteil mit.

Im konkreten Fall waren die beiden Betroffenen in ein Mietrechtsverfahren involviert. Vor Bundesgericht liessen sie sich von einem im Genfer Anwaltsregister eingetragenen Anwalt vertreten. In einem parallelen Verfahren vor Bundesgericht stand jedoch zur Diskussion, ob dieser Anwalt sich in einem Interessenkonflikt mit der Genfer Mietervereinigung befindet.

Das Bundesgericht gab den beiden Betroffenen im Mietrechtsverfahren teilweise Recht, wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil des EGMR hervorgeht. Es sprach dem Anwalt jedoch keine Entschädigung zu. Das Bundesgericht begründete diesen Entscheid damit, dass die Klienten vom besagten Anwalt nicht korrekt vertreten worden seien.

Mit diesem Vorgehen hat die Schweiz das Recht auf ein faires Verfahren verletzt, kommt der EGMR zum Schluss. Die Betroffenen seien vom Bundesgericht bezüglich der Vertretungsbefugnis ihres Anwalts vor gesetzte Tatsachen gestellt worden. Sie hätten keine Möglichkeit gehabt, sich zur Sache zu äussern.

Auch hätte der Anwalt seine Klienten nicht über das andere - noch nicht entschiedene Verfahren - informieren und einen Anwaltswechsel vorschlagen müssen, schreibt der EGMR. Weiter könne sich ein Gericht nicht auf Elemente berufen, die im Rahmen des Verfahrens kein Thema und deren Entwicklung nicht voraussehbar gewesen seien.

Im Endeffekt hat das Vorgehen des Bundesgerichts dazu geführt, dass die beiden Betroffenen ohne korrekte Verteidigung dastanden, hält der EGMR fest. (Fall 65048/13 vom 22.01.2019)

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