Tote Tochter im Keller Kinderleiche «wie Abfall» behandelt – Gefängnisstrafen für Eltern

SDA

20.12.2018 - 12:25

Blick auf das Haus, in welchem im August 2015 ein totes Mädchen gefunden worden war. Die Eltern wurden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. (Archivbild)
Blick auf das Haus, in welchem im August 2015 ein totes Mädchen gefunden worden war. Die Eltern wurden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Urteil im Fall des im Keller gefundenen toten Kindes in Staad SG: Die 35-Jährige Mutter und der 55-Jährige Vater wurden für die fahrlässige Tötung ihrer gemeinsamen Tochter zu Freiheitsstrafen verurteilt. 

Für das Kreisgericht Rorschach ist erwiesen, dass eine 35-jährige Frau und ein 55-jähriger Mann für den Tod ihrer gemeinsamen Tochter verantwortlich sind. Sie wurden wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafen von sechs (Mutter) und fünf (Vater) Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



«Der vorliegende Fall stellt auch für das Kreisgericht Rorschach ein emotional belastendes Verfahren dar, dem es mit einer gewissen Fassungslosigkeit begegnet», schrieb das Gericht am Donnerstag in einer Mitteilung an die Medien.

Das Gericht fragt sich, wie es möglich ist, dass mitten im Dorf ein Kind, unbeachtet von seiner Umgebung, über längere Zeit vernachlässigt wird, ohne dass jemand einschreitet. Dies, obwohl der Mutter bereits die Obhut über zwei ältere Kinder entzogen worden war. Fragen, die nicht durch das Gericht zu beantworten seien, heisst es weiter.

Im August 2015 entdeckte die Polizei im Keller eines Hauses in Staad SG ein totes Mädchen. In einer auf vier Tage angesetzten Verhandlung ging es Ende November vor dem Kreisgericht Rorschach um die Frage, ob die Eltern für den Tod des Kindes verantwortlich gemacht werden können.

Vorsatz nicht bewiesen

Das Kreisgericht Rorschach sprach die Eltern in einem nun veröffentlichten Urteil wegen fahrlässiger Tötung, der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und der Widerhandlung gegen des Betäubungsmittelgesetz schuldig.

Für die Mutter, welche auch noch wegen der Störung des Totenfriedens und der falschen Anschuldigung verurteilt wurde, gab es eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Der Vater wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Den Eltern könne zwar nicht unterstellt werden, vorsätzlich den Tod der gemeinsamen Tochter verursacht zu haben. Ihre Verhaltensweise sei aber als grob fahrlässig zu qualifizieren, begründet das Gericht.

Hinweise ignoriert

Die Angeklagte habe Hinweise, dass mit der Entwicklung der Tochter etwas nicht stimme, ignoriert und ihren Lebensstil unverändert fortgeführt. Sie und der Vater hätten in Kauf genommen, dass sie das Kind aufgrund ihres Kokainkonsums während der Schwangerschaft und der Stillzeit einer gesundheitliche Gefährdung aussetzte.

Nachdem der Mann Ende 2014 seine Arbeitsstelle verloren hatte, habe sich die Situation verschärft. Der gesteigerte Kokainkonsum der Eltern habe die Vernachlässigung der gemeinsamen Tochter noch verstärkt.

Nach Auffassung des Gerichts starb das knapp zweijährige Mädchen am 3. Juli 2015 - einem heissen Sommertag. «Ihr infolge der schweren Vernachlässigung geschwächter Kreislauf kollabierte in der brütenden Hitze», schreibt das Gericht. Bis die Leiche des Kindes am 4. August aufgefunden wurde, habe die Beschuldigte ihr gesamtes Umfeld getäuscht.

Totes Kind «wie Abfall» behandelt

Die Anklage hatte den Eltern vorgeworfen, sie hätten das Kind wegen ihrer Drogensucht so sehr vernachlässigt, dass es starb. Es sei danach «wie Abfall» behandelt worden. Die Mutter sollte eine Freiheitsstrafe von 10,5 Jahren erhalten, der Vater eine Freiheitsstrafe von acht Jahren.

Die Verteidigung verlangte für beide Angeklagten Freisprüche. Die Anwältin der Mutter erklärte, es gebe in diesem Fall keine Geständnisse. Deshalb handle es sich um einen Indizienprozess. Für eine Verurteilung fehle aber eine ununterbrochene Beweiskette.

Beim Kind sei keine Todesursache mehr feststellbar gewesen. Vermuten lasse sich ein Atemstillstand oder ein plötzlicher Kindstod.

In Panik geraten

Aus Panik habe die Frau nicht sofort den Notarzt gerufen, sondern das tote Kind in einen Koffer gepackt und diesen in den Keller gestellt. Es gebe aber keinen beweisbaren Zusammenhang, «wie ein Tun oder Lassen» ihrer Mandantin zum Tod des Kindes geführt haben könnte, sagte die Anwältin.

Der Vater sei in ein chaotisches Umfeld hineingezogen worden, erklärte dessen Anwalt. Er sei wegen psychischer Probleme unter dem Einfluss von Medikamenten gestanden. Bei der Betreuung der Tochter habe er sich auf die Mutter verlassen.

Bilder aus der Schweiz
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