Tödlicher Plan«Seefeld-Mörder» und sein Komplize vor Zürcher Obergericht
hael, sda
25.8.2022 - 04:43
Vor dem Zürcher Obergericht haben sich am heutigen Donnerstag der so genannte Seefeld-Mörder und sein Komplize zu verantworten. Das Bezirksgericht Zürich hatte die beiden bereits zu 20 beziehungsweise 16,5 Jahren Freiheitsentzug sowie Geldstrafen verurteilt.
hael, sda
25.08.2022, 04:43
SDA/sob
Ein tödlicher Plan zweier Gefängnisinsassen geht in eine weitere Runde. Das Bezirksgericht Zürich hatte in erster Instanz im Januar 2020 keine Zweifel daran, dass der Hauptbeschuldigte, ein heute 29-jähriger Schweizer, am 30. Juli 2016 im Zürcher Seefeld-Quartier auf offener Strasse einen zufälligen Passanten erstochen hatte. Er wurde wegen Mordes und anderer Delikte schuldig gesprochen. Sein Kollege, ein heute 41-jähriger Litauer, wurde wegen Anstiftung zum Mord verurteilt.
Knast-Freundschaft
Die beiden hatten sich laut Anklage in der Vollzugsanstalt Pöschwies kennengelernt und angefreundet. Der Schweizer verbüsste dort eine fünfjährige Freiheitsstrafe wegen diverser Delikte. Der Litauer sass acht Jahre ab, unter anderem wegen Erpressung. Um möglichst rasch in Freiheit zu kommen, schmiedeten sie einen tödlichen Plan.
Wie die Anklageschrift schildert, schickte der Schweizer während eines Hafturlaubs ein Erpresserschreiben mit inszenierten Opferfotos von sich selbst ans Zürcher Kantonsparlament. Darin drohte eine angebliche litauische Täterschaft mit der Tötung von Menschen, sollte der Litauer nicht umgehend entlassen werden.
Zufälliges Opfer
Nachdem das genannte Ultimatum ungenutzt verstrichen war, kaufte der Beschuldigte ein Messer. Dann ging er ins Seefeld-Quartier und erstach den erstbesten Menschen, auf den er traf – es war ein 41-jähriger Mann.
Die Flucht des Messestechers war vorerst erfolgreich. Erst im Januar 2017 wurde er festgenommen, nachdem er im Darknet nach Waffen gesucht hatte. Er traf sich mit einem scheinbaren Verkäufer, der in Wirklichkeit ein verdeckter Fahnder war.
Der Staatsanwalt hatte für beide Beschuldigten lebenslängliche Freiheitsstrafen und Verwahrung gefordert. Der Verteidiger des Schweizers hatte auf eine 12-jährige Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung plädiert. Der Anwalt des Litauers verlangte einen Freispruch.