Slowakei Slowakei stärkt Schutz von Whistleblowern

SDA

5.6.2019 - 15:13

Ein Jahr nach dem Mord am Investigativjournalisten Jan Kuciak und seiner Verlobten Martina Kusnirova (im Bild Foto der beiden) hat die Slowakei eine eigene Behörde geschaffen, die sogenannte Whistleblower schützen soll. (Archivbild)
Ein Jahr nach dem Mord am Investigativjournalisten Jan Kuciak und seiner Verlobten Martina Kusnirova (im Bild Foto der beiden) hat die Slowakei eine eigene Behörde geschaffen, die sogenannte Whistleblower schützen soll. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/EPA/FELIPE TRUEBA

Ein Jahr nach dem Mord am Investigativjournalisten Jan Kuciak hat die Slowakei eine eigene Behörde geschaffen, die sogenannte Whistleblower schützen soll.

Das «Amt für den Schutz von Personen, die eine gesellschaftsschädigende Tätigkeit melden» befindet sich derzeit im Aufbau. Am Dienstag und Mittwoch stellten sich insgesamt elf Kandidaten einer Auswahlkommission für den Chefposten. Die Anhörung wurde im Internet live übertragen. Die Kommission soll zwei Bewerber auswählen, über die dann das Parlament abstimmen wird.

Reportage löste Massenproteste aus

Der Enthüllungsjournalist Jan Kuciak und seine Verlobte Martina Kusnirova waren im Februar 2018 in ihrem Haus erschossen worden. Kuciak hatte über Verbindungen von zweifelhaften Unternehmern zu Regierungsmitarbeitern recherchiert. Die nach seinem Tod veröffentlichte letzte Reportage löste Massendemonstrationen aus, die schliesslich zum Sturz der Regierung führten.

Die innenpolitische Krise weckte in der Öffentlichkeit aber auch ein gesteigertes Interesse an weiteren Enthüllungen vor allem über Korruptionsverdacht. Um Hinweise darauf ungefährlicher zu machen, trat schon im März ein Gesetz zum Schutz von Whistleblowern in Kraft, das auch die Grundlage für die neue Behörde schuf.

Schutz vor Entlassungen

Das Amt soll Hinweisgeber insbesondere vor Entlassungen oder anderen Nachteilen seitens ihrer Vorgesetzten schützen. Erteilt das Amt jemandem den Status eines Whistleblowers, ist beispielsweise seinem Arbeitgeber jede Veränderung seiner Arbeitsbedingungen ohne ausdrückliche Zustimmung des Amtes untersagt.

Geschützt sind auch Familienangehörige des Hinweisgebers. Das neue Amt soll aber auch öffentliche Aufklärung betreiben und damit Personen ermuntern, illegale Machenschaften zu melden.

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