Versteckte Kameras unter dem Klavier St. Galler Musiklehrer filmt Füsse von minderjährigen Schülerinnen

sime, sda

17.4.2024 - 17:19

Die St. Galler Polizei beschlagnahmte Linsenlampen, ein Tablet, ein Computer, zwei Festplatten sowie weitere Gegenstände des mutmasslichen Täters. (Symbolbild)
Die St. Galler Polizei beschlagnahmte Linsenlampen, ein Tablet, ein Computer, zwei Festplatten sowie weitere Gegenstände des mutmasslichen Täters. (Symbolbild)
Bild: sda

In einer St. Galler Sekundarschule hat ein Musiklehrer  mit versteckten Kameras die Füsse von Schülerinnen gefilmt. Mehrere Mädchen reichten Anzeige ein, nun folgte der Strafbefehl.

sime, sda

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  • Ein St. Galler Musiklehrer, der an einer Sekundarschule unterrichtet, hat einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft erhalten.
  • Er setzte versteckte Kameras ein, um die Füsse seiner Schülerinnen abzufilmen.
  • Mehrere Mädchen reichten Strafanzeige ein.
  • Laut eines Medienberichts wollte der Lehrer sich mit dem Material sexuelle Befriedigung verschaffen.

Ein Musiklehrer einer St. Galler Sekundarschule hat mit versteckten Kameras die Füsse von Schülerinnen gefilmt. Damit habe er sich sexuelle Befriedigung verschafft, heisst es in einem Bericht von «St. Galler Tagblatt Online» vom Mittwoch. Nun erhielt er einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft.

Der Lehrer installierte im Musikzimmer mehrere versteckte Kameras, etwa unter dem Klavier. Schülerinnen wies er gemäss dem Medienbericht an, ihre Finken und Socken für den Unterricht auszuziehen und Flip-Flops zu tragen. Damit war es ihm gemäss Strafbefehl möglich, die Füsse der Schülerinnen im Alter zwischen 14 und 16 Jahren zu filmen. Mehrere Mädchen reichten schliesslich Strafanzeige ein.

Bei den Ermittlungen seien Linsenlampen, ein Tablet, ein Computer, zwei Festplatten sowie weitere Gegenstände beschlagnahmt worden.

Kein Unterricht mehr mit Minderjährigen

Die St. Galler Staatsanwaltschaft bestätigte den Sachverhalt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Demnach hat sich der Musiklehrer der mehrfachen Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte strafbar gemacht.

Für den nicht vorbestraften Musiklehrer verlangt die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 260 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Während dieser Zeit darf er Minderjährigen keinen Musikunterricht erteilen. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig, ein Weiterzug möglich.

Der Lehrer sei bereits nicht mehr an der betroffenen Schule tätig, wie es im Bericht weiter hiess. Seit einiger Zeit befinde er sich in psychiatrischer Behandlung.