Hospiz Grosser St. Bernhard Strafverfahren gegen weiteren Chorherrn wegen sexuellen Missbrauchs
zd, sda
20.4.2022 - 18:35
Ein zweiter Chorherr der Kongregation vom Grossen St. Bernhard wird des sexuellen Missbrauchs eines Kinds beschuldigt. Die Walliser Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren eingeleitet. Bereits im Februar war Anzeige gegen einen anderen Kanoniker erstattet worden.
zd, sda
20.04.2022, 18:35
20.04.2022, 18:36
SDA
Die Vorfälle in diesem zweiten Fall ereigneten sich Anfang der 1980er Jahre im Collège de Champittet in Lausanne, das damals von der Kongregation der Kanoniker vom Grossen St. Bernhard geleitet wurde. Ein 12-jähriger Internatsschüler sei damals von einem Kanoniker, der am Kollegium unterrichtete und im Internat tätig war, sexuell berührt worden, teilte die Kongregation am Mittwoch mit. Das Opfer hatte den Bischof von Sitten kürzlich darüber informiert.
Als Reaktion darauf habe der Propst des Grossen St. Bernhard den beschuldigten Kirchenmann sofort von jeder Tätigkeit suspendiert und den Fall den zuständigen zivilen Behörden gemeldet, teilte die Kongregation weiter mit.
«Wir sind fassungslos über diese Enthüllung und möchten in aller Demut den Mut des Opfers unter solch extremen Umständen würdigen. Wir hoffen, dass die Ermittlungsarbeit den Sachverhalt klären und insbesondere sicherstellen wird, dass es keine weiteren Opfer gibt», wird Propst Jean-Michel Girard im Communiqué zitiert.
Beschuldigter ist geständig
Der beschuldigte Priester gab die Taten zu. Er befindet sich mittlerweile im Ruhestand und nimmt keine Funktionen innerhalb der Kirche wahr. Ein kirchliches Strafverfahren ist nach Angaben der Kongregation ebenfalls im Gange.
Dies ist der zweite Fall eines sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen durch einen Chorherrn der Kongregation vom Grossen St. Bernhard, der innerhalb weniger Wochen aufgedeckt wurde. Anfang April wurde bekannt, dass Propst Girard einen Domherrn wegen sexuellen Missbrauchs einer minderjährigen Person angezeigt hatte. Die mutmasslichen Taten liegen mehr als dreissig Jahre zurück und sind verjährt.
Der Propst zeigte den Fall auch in Rom an. Auch wenn die mutmasslichen Taten mehr als dreissig Jahre zurückliegen, werde ein Entscheid getroffen, der für den Chorherrn Konsequenzen haben könnte. So könnte dem katholischen Kirchenmann beispielsweise sein Status als Geistlicher entzogen werden.
Opfer sollen sich melden
Die Kongregation vom Grossen St. Bernhard und die Diözese Sitten fordern im Communiqué Opfer von Missbrauch durch Ordensleute dazu auf, «sich in aller Transparenz und Wahrheit Gehör zu verschaffen».
Es gebe dafür eine neutrale und von den kirchlichen Organen unabhängige Kommission. Die Stiftung CECAR (Commission Ecoute-Conciliation-Arbitrage-Réparation) sei gebildet worden, um Opfer anzuhören und zu begleiten.