Bundesstrafgericht Teilbedingte Freiheitsstrafen für Genfer IS-Anhänger gefordert

ss, sda

16.6.2021 - 19:20

Die Bundesanwaltschaft in Bern.
Die Bundesanwaltschaft in Bern.
KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE (Archivbild)

Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Bundesstrafgericht für zwei mutmassliche, Genfer IS-Unterstützer teilbedingte Freiheitsstrafen von 36 und 30 Monaten beantragt. Dem 35-jährigen Hauptangeklagten und seinem 26-jähriger Freund wird Unterstützung der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) vorgeworfen.

Keystone-SDA, ss, sda

Der 36-Jährige mit tunesischen Wurzeln soll laut Antrag der Bundesanwaltschaft (BA) die Hälfte der 36 Monate verbüssen. Der Staatsanwalt forderte eine Probezeit von fünf Jahren. Und auch der zweite Angeklagte soll 15 der 30 Monate absitzen, bei gleich langer Probezeit.

Weiter forderte die BA zusätzliche Massnahmen wie eine regelmässige Meldepflicht bei der Polizei, die Einhaltung einer nächtlichen Sperrstunde und unangekündigte Hausdurchsuchungen. Diese und weitere Massnahmen waren auch nach der Freilassung der beiden Männer aus der Untersuchungshaft angeordnet, später aber aufgehoben worden.

Die Verteidiger der Angeklagten plädierten darauf, dass die Strafen vollumfänglich bedingt ausgesprochen werden. Sie wiesen auf die Deradikalisierung ihrer Mandanten hin und auf deren tadellosen Lebenswandel in den letzten Jahren.

Die beiden Angeklagten distanzierten sich am Mittwoch bei der Befragung durch die vorsitzende Richterin der Strafkammer vom radikalen Islam und der Ideologie des IS. Der 26-Jährige war im Juni 2016 am Flughafen Zürich festgenommen worden. Auch sein 35-jähriger Mentor wurde rund zwei Monate später am gleichen Flughafen von der Polizei in Empfang genommen.

Der Mentor war Ende Oktober 2015 von Genf aus nach Istanbul geflogen. Der jüngere Angeklagte gelangte auf dem Land- und Seeweg über Italien und Griechenland in die Türkei. Beide hatten das Ziel, auf Seiten der IS-Truppen in Syrien zu kämpfen.

Von einem Extrem ins nächste

Der 26-Jährige bewegte sich vor seiner islamistischen Radikalisierung in rechtsextremen Kreisen. Durch den Kontakt zum Mitangeklagten wandte er sich den Islamisten zu. Er lernte weitere Personen um den 35-Jährigen kennen und begann die Moschee von Petit-Saconnex in Genf zu besuchen.

Vor dem Bundesstrafgericht erklärte er seine Zuwendung zu den beiden radikalen Gruppierungen mit seiner «kriegerischen Gesinnung und dem Fehlen familiärer Liebe». Unterdessen hat der junge Mann eine Lehre abgeschlossen und lebt in einer Partnerschaft. Nach seiner Festnahme befand er sich über 200 Tage in Untersuchungshaft. Nach der Freilassung musste er zahlreiche Auflagen erfüllen.

«Arabisches Gegenstück»

Der 35-jährige Mitangeklagte mit tunesischen Wurzeln sagte vor Gericht ebenfalls aus, dass er das vergangene Kapitel definitiv abgeschlossen habe. Er schilderte detailliert, wie er vom rechtsextremen Milieu von Genf – wo er 2013 den zweiten Angeklagten kennen lernte – in die Kreisen rund um die Moschee abdriftete.

Aufgrund seiner ausländischen Herkunft habe er sich in den Reihen der extremen Rechten unwohl gefühlt. Dies habe ihn veranlasst, «das arabische Gegenstück» dieser Art von Bewegung zu finden, um sich 2013/2014 den Idealen des IS anzuschliessen. Er habe sich in sozialen Netzwerken informiert und Propagandavideos von Al-Kaida und des IS im Besonderen angeschaut.

«Von da an war ich bereit, im Namen des Islam zu kämpfen», sagte der Angeklagte. «Es ging mir darum, verfolgten Menschen zu helfen, neue Länder aufzubauen und Unterdrücker zu besiegen.» Heute fühle er sich vom IS abgestossen.

Er habe langsam die Augen vor den Horrortaten der IS-Kämpfer geöffnet, als er Zeugen davon sprechen hörte, die in der Türkei im gleichen Gefängnis waren wie er. Heute sagt er von sich, ein wenig praktizierender Muslime zu sein.

Wie aus der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft hervor geht, hatten die beiden Angeklagten Kontakt zu verschiedenen weiteren IS-Anhängern, die sich heute in Frankreich oder in Syrien in Haft befinden. Einer ihrer Kontaktmänner wurde in Belgien zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt.

Das Urteil wir zu einem späteren, noch nicht festgelegten Datum eröffnet.