32 km/h zu schnell Neuenburger Arzt beschuldigt sein Elektroauto – und blitzt bei Gericht ab

aula, sda

8.3.2023 - 12:00

Ein Neuenburger Arzt will sich aus der Verantwortung stehlen und erklärt, sein Auto sei für die Geschwindigkeitsübertretung verantwortlich.
Ein Neuenburger Arzt will sich aus der Verantwortung stehlen und erklärt, sein Auto sei für die Geschwindigkeitsübertretung verantwortlich.
Archivbild: Keystone

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Autofahrers abgewiesen, der wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt wurde. Ein elektronisches System des Autos erkannte das Verkehrsschild nicht – das entschuldigen den Fahrzeuglenker jedoch nicht.

Keystone-SDA, aula, sda

Ein Neuenburger Arzt wurde auf einer Strasse mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde mit 82 Kilometern pro Stunde geblitzt. Nach Abzug der Toleranz von 5 Kilometern pro Stunde resultierte eine deftige Geschwindigkeitsüberschreitung.

Dafür wurde der Mann mit einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 900 Franken und einer Busse von 2000 Franken bestraft. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Das Neuenburger Kantonsgericht erachtete die Version des Fahrers als nicht glaubwürdig. Dieser behauptete, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dieser ihm vertrauten Strecke gesehen zu haben. Sein Elektroauto habe jedoch plötzlich und unerwartet beschleunigt. Er sei überrascht gewesen und habe keine Zeit gehabt, vor dem Radargerät abzubremsen, das 88 Meter von der 50er-Tafel entfernt aufgestellt war.

Plausible Störung

Für die Neuenburger Richter ist die wahrscheinlichste Hypothese, dass das automatische Geschwindigkeitsregulierungssystem des Autos das Verkehrsschild nicht erkannte. Aber selbst wenn die Tempoüberschreitung auf einen technischen Defekt zurückzuführen wäre, hätte der Autofahrer dies bemerken müssen und mehr als genug Zeit gehabt, um zu bremsen.

Diese Argumentation ist nach Ansicht des Bundesgerichts stichhaltig. Wie die kantonale Instanz hat es die Version einer plötzlichen Beschleunigung des Fahrzeugs verworfen, auf die der Beschwerdeführer mehrere Sekunden lang nicht reagiert habe. Wäre tatsächlich eine solch gefährliche Fehlfunktion aufgetreten, hätte sich der Mann wohl sofort an seinen Garagisten gewandt und das System nicht mehr verwendet. Dies habe er jedoch nicht getan.

Ausserdem hätte der Fahrer laut Gericht viel früher bemerken müssen, dass sein Auto bei der Annäherung an ein Schild, das aus über 120 Metern Entfernung zu sehen war, nicht langsamer wurde – insbesondere weil er sich vor Ort bestens auskannte. (Urteil 6B_1201/2021 vom 9.2.2023)