Vorwurf der Tierquälerei Staatsanwaltschaft geht im Fall Hefenhofen in Berufung

ny, sda

28.3.2023 - 10:24

Behördlich angeordnete Räumung des Hofs des beschuldigten Landwirts von Hefenhofen TG im August 2017.
Behördlich angeordnete Räumung des Hofs des beschuldigten Landwirts von Hefenhofen TG im August 2017.
Archivbild: Keystone

Die Thurgauer Staatsanwaltschaft will das Urteil im «Fall Hefenhofen» nicht akzeptieren: Sie kündigte am Dienstag Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Arbon an. 

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Das Gericht hatte den beschuldigten Landwirt am 21. März der mehrfachen Tierquälerei in einzelnen Fällen sowie in Nebenanklagepunkten schuldig gesprochen und ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Allerdings sprach es den 54-Jährigen in anderen wichtigen Punkten frei.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Landwirt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten gefordert. Nach dem überraschenden Urteil wurde sie öffentlich kritisiert.

Dagegen könne sie wegen des laufenden Verfahrens nur zurückhaltend Stellung nehmen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Den Vorwurf, sie habe das Strafverfahren im Fall Hefenhofen zu spät eröffnet, weise sie als unzutreffend zurück.

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