TierschutzTierquälerei wird unterschiedlich bestraft
SDA
14.11.2019 - 11:03
Im vergangenen Jahr sind in der Schweiz 1760 Straftaten gegen Tiere juristisch behandelt worden. Die Hälfte dieser Straftaten wurde an Haustieren verübt, vor allem an Hunden. In einem Drittel der Fälle waren Nutztiere betroffen.
Vergleichsweise viele Fälle gab es im Kanton Bern, wie aus den am Donnerstag publizierten Zahlen der Stiftung Tier im Recht hervorgeht. Auch der Kanton Aargau schneidet im Verhältnis zur Bevölkerungszahl gut ab und ahndet viele Tierschutzstraffälle.
Am anderen Ende der Skala liegen im Verhältnis zur Bevölkerungszahl der Kanton Nidwalden, Basel-Stadt, Genf und Freiburg. Straftaten an Tieren bleiben in diesen Kantonen also oft ohne Folgen.
Strafrahmen wird nicht ausgenutzt
Eine Auswertung der Urteile aus allen Kantonen zeigt zudem, dass die Behörden den Strafrahmen oft bei Weitem nicht ausnutzen. Im vergangenen Jahr wurden bei Übertretungen, also leichten Fällen, im Schnitt nur Bussen in der Höhe von 400 Franken ausgesprochen. Möglich wären jedoch Bussen von bis zu 20'000 Franken.
Eine deutliche Verbesserung gibt es hingegen, was die Vergehen betrifft, also die gravierenderen Fälle: Dort werden heute in der Regel schärfere Strafen ausgesprochen also noch vor ein paar Jahren. In den meisten Fällen gibt es bedingte oder unbedingte Geldstrafen.
Angesichts des möglichen Strafrahmens seien diese Sanktionen aber immer noch tief, schreibt die Stiftung. Sie stünden auch in keinem Verhältnis zum verursachten Tierleid. Darüber hinaus bleibe oft unberücksichtigt, dass bei Tierschutzdelikten, etwa an Nutztieren, regelmässig eine grosse Zahl von Tieren betroffen ist. Zudem würden viele Justizbehörden Tierschutzverstösse immer noch bagatellisieren.
Die Jury für das Schweigegeld-Verfahren gegen Donald Trump steht: Nach rund dreitägigen Befragungen einigten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und der Vorsitzende Richter am Donnerstag auf zwölf Geschworene.
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