Mit 202 km/h durch Gemeinden«TikTok-Raser» muss sich vor Luzerner Kriminalgericht verantworten
liku, sda
11.4.2024 - 06:25
Ein 24-jähriger Mann muss sich am heutigen Donnerstag vor dem Luzerner Kriminalgericht wegen mehrfachen Höchstgeschwindigkeitsübertretungen verantworten. Seiner Raserei kam die Luzerner Polizei aufgrund eines ihnen zugespielten Clips des Videoportals TikTok auf die Spur.
Keystone-SDA, liku, sda
11.04.2024, 06:25
11.04.2024, 10:00
SDA
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Ein 24-jähriger Mann muss sich am heutigen Donnerstag vor dem Luzerner Kriminalgericht wegen mehrfachen Höchstgeschwindigkeitsübertretungen verantworten.
Seiner Raserei kam die Luzerner Polizei aufgrund eines ihnen zugespielten Clips des Videoportals TikTok auf die Spur.
In dem Clip zu sehen war, wie der Beschuldigte auf der Autobahn A2 mit einer Geschwindigkeit von 198 km/h fuhr.
In weiteren Videos war der Fahrer in verschiedenen Luzerner Gemeinden mit Geschwindigkeiten zwischen 123 und 202 km/h unterwegs.
Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren sowie eine Busse von 1300 Franken.
In dem Clip zu sehen war, wie der Beschuldigte auf der Autobahn A2 mit einer Geschwindigkeit von 198 km/h fuhr und sich mutmasslich dabei selber filmte, wie aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Sursee vom Donnerstag hervorgeht.
Nach der Festnahme des damals 22-jährigen deutschen Staatsangehörigen konnten auf dessen Mobiltelefon fünf weitere Videos mit Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz gefunden werden. In diesen war der Automobilist in verschiedenen Luzerner Gemeinden wie Nottwil, Eich und Ruswil unterwegs mit Geschwindigkeiten zwischen 123 und 202 km/h.
Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren sowie eine Busse von 1300 Franken. Durch die mehrfache vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln sei der Beschuldigte das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen, wie es heisst.
Des Weiteren wird er des Führens eines Autos in nichtbetriebssicherem und nichtvorschriftsgemässem Zustand beschuldigt. Es konnten diverse Mängel an seinem Fahrzeug festgestellt werden. Darunter der Anbau von Fremdfelgen ohne Eignungserklärung, ein herstellerfremder Schalldämpfer und nicht erlaubte aerodynamische Anbauteile. Auch wurde eine Leistungssteigerung erzielt durch Umprogrammierung der Motor-Steuerelektronik.