Am Dienstag hat der Prozess zur Bluttat in einer St. Galler Moschee stattgefunden. Die Verhandlung fand unter grossen Sicherheitsvorkehrungen statt. Der Verteidiger des 54-jährigen Serben verlangte ein neues Gutachten, die Anklage die Höchststrafe.
Der Serbe hatte Berufung gegen das Urteil des Kreisgerichts St. Gallen vom Mai 2016 eingelegt. In erster Instanz war er wegen Mordes, Gefährdung des Lebens sowie des mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt worden.
Der Ursprung der Tat liegt 20 Jahre zurück: 1997 war der Bruder des 54-Jährigen in Walenstadt SG bei einem Streit zwischen drei albanisch-stämmigen Männern - dem Beschuldigten, dessen Bruder und dem späteren Opfer - erstochen worden. Der mutmassliche Täter, ein ehemaliger Arbeitskollege des Beschuldigten, wurde 2001 wegen Notwehr freigesprochen.
Vom Kollegen zum Feind
Laut Anklage wurde der ehemalige Kollege zum Feind, weil er sich nie um die sogenannte Besa (Friedensgelöbnis nach dem albanischen Gewohnheitsrecht "Kanun") bemüht habe.
Nachdem der Beschuldigte den Tatort ausgekundschaftet hatte, fuhr er am Tatnachmittag mit einer Pistole bewaffnet von seinem Wohnort am Walensee zur Moschee "El-Hidaje Islamische Gemeinschaft" in St. Gallen-Winkeln.
Dort mischte er sich zuerst unter die Betenden. In der Pause holte der Mann die Waffe in seinem Auto, kam zurück und wartete, bis kurz vor Ende des zweiten Gebetsteils. Dann ging er zu seinem Opfer und schoss aus nächster Nähe sieben Mal auf den knienden Mann. Der 51-Jährige war sofort tot.
Grosse seelische Belastung
Am Dienstag vor Kantonsgericht St. Gallen wollte der Beschuldigte nichts von Rache wissen. "Ich hatte Angstträume und war depressiv", sagte er. Er habe sich vom späteren Opfer verfolgt gefühlt. "Ich habe die Kontrolle verloren", sagte der 54-Jährige, der seit 1986 in der Schweiz lebt.
Er habe die Waffe als Schutz aus dem Keller geholt und sei nach St. Gallen in die Moschee gefahren. Den Tatentschluss habe er erst gefasst, als er das Opfer in der Moschee gesehen habe. Die anderen Betenden in der Moschee habe er nicht verletzen wollen.
Bei der Befragung durch das Gericht verstrickte sich der Beschuldigte immer wieder in Widersprüche und widerrief früher gemacht Aussagen. So hatte der Mann in der ersten Einvernahme nichts von Angstträumen gesagt. Ausserdem wollte er vorher noch nie in der Moschee von Winkeln gewesen sein, obwohl ihn ein Zeuge in den Wochen vor der Tat dort mehrmals gesehen hatte.
Es bestehe ein Zusammenhang zwischen der Tötung des Bruders und der Tat in der Moschee, sagte sein Verteidiger. Er forderte eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung, eventualiter Mord. Die Gefährdung des Lebens wurde nicht mehr bestritten. Das Strafmass müsse jedoch geringer ausfallen, als vor erster Instanz.
Der Verteidiger beantragte ein neues psychiatrisches Gutachten. Vor Kreisgericht sei das Privatgutachten, dass dem Beschuldigten eine verminderte Schuldfähigkeit attestierte, nicht berücksichtigt worden. Sein Mandant, seit Jahren arbeitslos und herzkrank, sei vor der Tat unter einer grossen seelischen Belastung gestanden.
Opfer gezielt erschossen
Die Staatsanwaltschaft verlangte mit Anschlussberufung eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Der Beschuldigte haben einen geplanten Rachemord begangen. "Es war eine Hinrichtung. Der Täter hat sein Opfer gezielt erschossen", sagte der Staatsanwalt.
Den Entschluss dazu habe der Beschuldigte einige Wochen vorher gefasst. In den Sommerferien hatte er das spätere Opfer gesehen. Der Mann kaufte im Heimatland unbehelligt auf einem Markt ein. Da habe der Beschuldigte sich zur Selbstjustiz entschlossen, sagte der Staatsanwalt.
Das Urteil wird schriftlich bekannt gegeben.
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