Tödlicher Crash6,5 Jahre Freiheitsentzug für Porschefahrer
hael, sda
1.12.2021 - 17:57
Das Bezirksgericht Brugg hat einen Mann, der Ende November 2019 auf der A3 bei Effingen AG eine Kollision mit drei Todesopfern verursacht hatte, zu einer Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren verurteilt. Er sprach den 47-Jährigen der mehrfachen vorsätzlichen Tötung schuldig.
hael, sda
01.12.2021, 17:57
01.12.2021, 18:54
SDA
Ein Schuldspruch erfolgte zudem wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln. Nach Verbüssung der Strafe wird der Montenegriner für fünf Jahre des Landes verwiesen. Diese Massnahme wird nicht im Schengener Informationssystem eingetragen – sie gilt somit nicht für den gesamten Schengenraum.
Aufgrund von Fluchtgefahr wird der Mann laut Gerichtspräsident vorderhand für drei Monate in Sicherheitshaft genommen. Er wurde direkt aus dem Gerichtssaal abgeführt.
Auf den Beschuldigten kommen enorme finanzielle Folgen zu: Den Angehörigen der drei Opfer hat er Genugtuungsleistungen in der Gesamthöhe von über 380'000 Franken zu entrichten. Zudem erklärt das Gericht ihn als grundsätzlich haftbar für Schäden. Dazu kommen hohe Verfahrenskosten auf ihn zu.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Aargau weitergezogen werden. Der Staatsanwalt hatte eine siebenjährige Freiheitsstrafe verlangt. Der Verteidiger hatte auf Fahrlässigkeit plädiert und eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten beantragt.
Kein einziges Mal gebremst
Gemäss der Zeugenaussagen hatte der Porschefahrer nicht ein einziges Mal abgebremst: Niemand sah auch nur ein kurzes Aufleuchten der Bremslichter, wie der Gerichtspräsident in der kurzen mündlichen Begründung sagte.
Das Gericht gehe davon aus, dass der Beschuldigte das hohe Tempo in suizidaler Absicht gewählt hatte. Offenbar habe er frontal den Prellbock weiter vorn auf der Strasse angestrebt. Dafür spreche auch ein Brief, den der Mann bei sich im Wagen hatte. Auf 21 Seiten «schrieb er sich sein Leben von der Seele», so der Gerichtspräsident.
Unfassbar grosse Energie
Zentral sei der subjektive Tatbestand. Der Porsche Cayenne habe ein Gewicht von zwei Tonnen, die Geschwindigkeit vor der Kollision habe mindestens 152 Kilometer pro Stunde betragen. Das ergebe eine unfassbar grosse kinetische Energie von 1,8 Millionen Joules.
Klar von Eventualvorsatz sprach der Gerichtspräsident auch aufgrund der Tatsache, dass der Suizid-Versuch nicht mitten in der Nacht auf einer leeren Strasse erfolgte, sondern am Vormittag mitten im Berufsverkehr auf einer stark befahrenen Autobahn.
Das Verschulden des Beschuldigten stufte das Gericht als schwer ein. Seinem krass egoistischen Handeln seien drei Menschen zum Opfer gefallen, die nicht den Hauch einer Chance gehabt hätten. Sein Handeln habe auch die übrigen Verkehrsteilnehmenden sowie die anwesenden Arbeiter gefährdet.
Das Gericht ging wie der psychiatrische Gutachter von einer mittelgradig verminderte Schuldunfähigkeit des Beschuldigten aus. Dies hatte eine Reduktion der Freiheitsstrafe zur Folge. Eine schwere psychische Störung erkannte das Gericht nicht. Es ordnete keine vollzugsbegleitende ambulante Therapie an, wie es beantragt worden war.
Keine Chance für Renault-Insassen
Zum Crash gekommen war es am 27. November 2019 um etwa 9.15 Uhr auf der A3 Richtung Zürich auf Gemeindegebiet Effingen AG, kurz vor dem Bözbergtunnel. Der Beschuldigte missachtete die Signalisation einer Baustelle, die Sperrung der Überholspur und raste mit seinem Porsche mit mehr als 150 Kilometern pro Stunde neben der langsam vorankommenden Kolonne her.
Kurz bevor es zur Kollision mit einem schweren Baustellenfahrzeug gekommen wäre, wo Arbeiter tätig waren, schwenkte er nach rechts in die Kolonne. Der Porsche prallte in einen Renault und drückte ihn in den vor ihm fahrenden Sattelschlepper, wo er zerquetscht wurde. Die drei Insassen, ein 55-jährige Frau, ihr 64-jähriger Ehemann sowie ein 42-jähriger Verwandter, hatten keine Chance.