Der Verein Digitale Gesellschaft kritisiert, dass mit der Kabelaufklärung der gesamte Fernmeldeverkehr überwacht wird. (Symbolbild)
Source:KEYSTONE/GAETAN BALLY
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ist zu Recht nicht auf das Begehren von sieben Privatpersonen und des Vereins Digitale Gesellschaft eintreten, die die Unterlassung der Funk- und Kabelaufklärung forderten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Organisation Digitale Gesellschaft und die weiteren Beschwerdeführer kritisieren, dass mit der Aufklärung durch den NDB ihre Grundrechte verletzt würden. Mit der Funk- und Kabelaufklärung würde nicht ein bestimmter Teilnehmer überwacht, sondern der gesamte Fernmeldeverkehr.
Weil auch ein Grossteil der inländischen Kommunikation über Server im Ausland erfolge, würden sich die Überwachungsmassnahmen nicht auf das Ausland beschränken. Der NDB darf seit September 2017 die Internetkommunikation überwachen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte lediglich zu prüfen, ob der NDB zu Recht nicht auf das Begehren der Beschwerdeführer eingetreten ist. Es ist in einem am Mittwoch publizierten Urteil zum Schluss gelangt, dass die Beschwerde letztlich eine abstrakte Normenkontrolle zum Ziel habe.
Keine besondere Betroffenheit
Um eine Beschwerde einreichen zu können, muss man gemäss Bundesverwaltungsgericht stärker als die Allgemeinheit von der umstrittenen Aufklärung betroffen sein. Dies sei vorliegend nicht der Fall.
Zudem bestehe ein anderer Rechtsweg, wenn jemand der Ansicht sei, von einer unberechtigten Aufklärung betroffen zu sein. Jede Person könne auf der Basis des Datenschutzgesetzes von Behörden Auskunft darüber verlangen, ob und welche Daten über sie gespeichert und bearbeitet würden.
In Zusammenhang mit dem NDB könne die Auskunft jedoch aufgeschoben werden, wenn überwiegende Geheimhaltungsinteressen bestünden.
In einer Stellungnahme vom Mittwoch bezeichnet der Verein Digitale Gesellschaft das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts als mutlos. Das Bundesverwaltungsgericht habe sich der Verantwortung entzogen, sich inhaltlich mit der anlasslosen und verdachtsunabhängigen Massenüberwachung durch den Geheimdienst auseinanderzusetzen, schreibt die Organisation. Sie will das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.
Der Verein Digitale Gesellschaft weist in seiner Medienmitteilung weiter darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht nicht nur Beschwerdeinstanz sei. Vielmehr sei es auch dafür zuständig, Aufträge zur Kabelaufklärung zu genehmigen. Diese Entscheide werden nicht veröffentlicht. (Urteil A-6143/2017 vom 04.06.2019)
Wie wird das Wetter in der Schweiz in den nächsten 24 Stunden? Hier erfahren Sie alles Wichtige!
23.07.2024
Millionen für Trumps Wahlkampf von Elon Musk
New York, 16.07.2024: Elon Musk wird zum Grossspender für Donald Trump. Der Tech-Milliardär will laut «Wall Street Journal» den Wahlkampf des Republikaners mit Millionensummen unterstützen. Das Geld will er demnach der Organisation «America PAC» zukommen lassen, die Trumps Wahlkampf unterstützt.
Und da dürfte die Kasse ordentlich klingeln: Laut «Wall Street Journal» plant Musk rund 45 Millionen US-Dollar pro Monat in die Organisation zu stecken. Weder die Trump-Kampagne noch «America PAC» haben sich bislang dazu geäussert.
Super-Pacs sind Organisationen, die Spenden in unbegrenzter Höhe annehmen und sie zur Werbung für bestimmte Kandidaten oder politische Anliegen verwenden können. Das Kürzel «Pac» steht für «Politisches Aktionskomitee».
17.07.2024
«Beverly Hills, 90210»-Star Shannen Doherty ist tot
New York, 15.07.2024:
MIT NUR 53 JAHREN
Die US-Schauspielerin Shannen Doherty ist tot
Sie starb am Samstag an den Folgen einer Brustkrebserkrankung
Bekannt wurde sie durch «Beverly Hills, 90210» und «Charmed: Zauberhafte Hexen»
2015 teilte sich mit, dass bei ihr Brustkrebs diagnostiziert worden sei
Danach thematisierte sie die Krankheit ausdrücklich öffentlich, um auch anderen Betroffenen Mut zu machen
16.07.2024
Schweizer Wetterflash
Millionen für Trumps Wahlkampf von Elon Musk
«Beverly Hills, 90210»-Star Shannen Doherty ist tot