«Genug Beweise»Über zehn Jahre Freiheitsstrafe für Kokainhändler in Basel
scmi, sda
20.1.2023 - 10:45
Das Basler Strafgericht hat einen 47-Jährigen wegen Kokainhandel zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Zudem erhält der kolumbianisch-spanische Doppelbürger einen Landesverweis von 12 Jahren.
scmi, sda
20.01.2023, 10:45
20.01.2023, 14:43
SDA
Das Strafgericht legt dem Mann gewerbs- und bandenmässige Verbrechen nach Betäubungsmittelgesetz und die Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen zur Last. Zudem wird der 47-Jährige der Geldwäscherei und der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig gesprochen. Das Gericht kommt aber auch zum Schluss, dass der Verurteilte kein «hohes Tier» im internationalen Drogenhandel ist.
Daher geht das Strafmass für den kolumbianisch-spanischen Doppelbürger nicht so weit wie von der Staatsanwaltschaft gefordert. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von über 17 Jahren beantragt.
Die Staatsanwaltschaft hatte den 47-Jährigen beschuldigt, ein «Mitglied auf höchster Hierarchieebene» des Kokainhandels zu sein, mit Verbindungen zu kolumbianischen Drogenkartellen. Sie rechnete mit internationalen Transporten von bis zu neun Tonnen Kokain, mit einem Verkaufswert von 609 Millionen Franken.
Das Gericht kam jedoch zu einem anderen Schluss. «Es bestehen keine Nachweise, dass Sie an der obersten Hierarchiespitze waren», sagte die Gerichtspräsidentin. Ebenso sei nicht bewiesen, dass er umfassende Kenntnisse der Organisationsstruktur des internationalen Kokainhandels habe.
Erstellt ist laut Gericht jedoch, dass der Mann mit etwa 4,5 Kilo Kokain gehandelt und über 230'000 Franken eingenommen hat. Er verkaufte in der Nordwestschweiz, Bern und Deutschland. Im Laufe von sieben Jahren hat er sich emporgearbeitet, wie die Gerichtspräsidentin ausführte.
Mit der Zeit verkaufte er nicht mehr selber auf der Strasse, sondern von seiner Wohnung aus. Zudem gab er Anweisungen an Unterstellte. «Dies spricht für eine grosse Selbständigkeit in der Region», sagte die Gerichtspräsidentin.
Fruchthandel als Schutzbehauptung
Dazu gebe es genug Beweise. Als Beispiele nannte sie die Drogenfunde bei Hausdurchsuchungen in seiner Wohnung. So sei auch die ganze Kleidung und die Fingernägel des Beschuldigten mit Kokain kontaminiert gewesen. Weiter belasten die Chats aus zwei Mobiltelefonen sowie Überweisungen von hohen Geldbeträgen nach Kolumbien und Spanien.
Das Strafgericht legt dem Beschuldigten somit gewerbs- und bandenmässigen Drogenhandel und die Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen zur Last. Zudem wird er der Geldwäscherei und der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen.
Nicht gelten lassen wollte das Gericht die Aussagen des Beschuldigten, bei den Geldtransfers handle es sich um einen Handel mit Früchten. Die Gerichtspräsidentin hielt fest, dass sich der Angeklagte damit in Widersprüche verstrickt habe. «Dies mit Fruchthandel zu rechtfertigen, ist eine reine Schutzbehauptung. Ihre Geschichte geht nicht auf».
Internationale Narco-Rolle nicht beweisbar
Eine wichtige Rolle, weshalb das Gericht mit dem Strafmass dennoch nicht so weit ging wie die Staatsanwaltschaft, spielte die Auswertung von Daten eines verschlüsselten Chats auf einem weiteren Telefon. Deutsche, niederländische und belgische Behörden hatten diese den Basler Ermittlern zugestellt.
Die Nachrichten zeigen Verbindungen zum internationalen Kokainhandel auf. Es könne aber nicht bewiesen werden, dass der Beschuldigte auch tatsächlich der Verfasser dieser Nachrichten ist.
Nebst der Freiheitsstrafe abzüglich der bereits abgesessenen Haft, bekommt der Verurteilte einen Landesverweis von zwölf Jahren. Er muss zudem eine Geldstrafe von insgesamt 2700 Franken und eine Busse von 300 Franken bezahlen. Er trägt die Verfahrenskosten von 64'000 Franken und die Urteilsgebühr von 30'000 Franken.
Wie der Verteidiger des Verurteilten der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte, gehe er davon aus, dass sein Mandant Berufung einlegen werde.