Bundesgericht Viagogo trickste beim Verkauf von Circus-Knie-Tickets

SDA, smi

12.11.2021 - 12:05

Wer auf Viagogo ein Ticket für eine Knie-Vorstellung buchte, liess sich gemäss Bundesgerichtsentscheid möglicherweise dazu drängen.
Wer auf Viagogo ein Ticket für eine Knie-Vorstellung buchte, liess sich gemäss Bundesgerichtsentscheid möglicherweise dazu drängen.
KEYSTONE/Salvatore Di Nolfi

Die Online-Plattform Viagogo hat sich beim Verkauf von Tickets für Vorstellungen des Circus Knie unlauterer Methoden bedient. Dies hat das Bundesgericht festgestellt. Es hat die Beschwerde von Viagogo abgewiesen. 

SDA, smi

Das Bundesgericht hält in einem am Freitag veröffentlichten Urteil verschiedene Punkte fest, in denen Viagogo gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen habe. Die Aufzählung liest sich wie eine Anleitung für Online-Shops, um potenzielle Kund*innen zum Spontankauf zu verleiten. 

So zeigte die Buchungsplattform an, dass für gewisse Knie-Vorstellungen die Tickets ausverkauft seien. Nicht erkennbar war dabei, dass sich dies nur auf Eintrittskarten bei Viagogo bezog und nicht auf die offiziellen Verkaufsstellen. 

Auch bot Viagogo Preiskategorien und Sitzpläne an, die nicht jenen des Circus Knie entsprachen. Für die Kunden war es laut Bundesgericht damit nicht möglich, einen tatsächlichen Preisvergleich zu machen.

Mit fiktiver Verknappung unter Druck gesetzt

Nicht rechtens ist gemäss Urteil ausserdem, dass der zu bezahlende Preis während des Bestellvorgangs schrittweise erhöht wurde, ohne dass zumindest am Schluss ein klar nachvollziehbarer Gesamtpreis genannt wurde.

Zudem vermittelten Pop-up-Fenster und weitere Mitteilungen, dass grosse Nachfrage nach den ausgewählten Tickets bestehe und dass sich die Besucherin der Plattform schnell entscheiden müsse, um nicht leer auszugehen. Dass dies wiederum nur für die Ticket-Anzahl auf Viagogo galt, war für die Kunden nicht ersichtlich. Dadurch seien die Besucher zu einem schnellen Kauf gedrängt worden, schreibt das Bundesgericht.



Die Lausanner Richter bestätigen damit den vorinstanzlichen Entscheid des Handelsgerichts St. Gallen vom Februar. Dieses hatte Viagogo die genannten Methoden unter Strafandrohung verboten, nachdem der Circus Knie im Oktober 2018 Klage gegen die Plattform eingereicht hatte.