Bundesgericht Unsicher einparkiert: Keine Kontrollfahrt für 75-Jährige

zs, sda

7.9.2021 - 12:00

Eine 75-jährige Autolenkerin wurde beim seitlichen Einparkieren eingehend von einer Polizeipatrouille beobachtet. (Symbolbild)
Eine 75-jährige Autolenkerin wurde beim seitlichen Einparkieren eingehend von einer Polizeipatrouille beobachtet. (Symbolbild)
Keystone

Eine 75-jährige Autolenkerin ist nach einem unsicheren Einpark-Manöver zu Unrecht von der Kantonspolizei Basel-Stadt zu einer Kontrollfahrt aufgefordert worden. Das Bundesgericht hat die Verfügung aufgehoben. Der Fahrfehler war nicht derart gravierend.

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Die Frau hatte Anfang Dezember 2019 ihr 3,6 Meter langes Auto erfolgreich in die nur 4 Meter lange Parklücke hinein manövriert, schreibt das Bundesgericht in einem am Dienstag veröffentlichen Urteil. Die Lenkerin musste dabei mehrmals korrigieren und fiel dabei einer Polizeipatrouille auf, die einen Rapport verfasste.

Das Anstupsen des vorderen und hinteren Autos verursachte keinen Schaden. Das Einparkieren hatte somit keine strafrechtlichen Folgen, aber die Kantonspolizei verfügte eine Fahrt in Begleitung eines Experten. Dagegen wehrte sich die Frau ohne Erfolg – bis ihr das Bundesgericht nun Recht gegeben hat.

Alter allein nicht entscheidend

Kontrollfahrten dürfen nicht ausschliesslich aufgrund des Alters einer Person angeordnet werden, führt die erste öffentlich-rechtliche Abteilung in ihren Erwägungen aus.

Vielmehr müsse ein gravierender Fahrfehler vorliegen, der regelmässig auch strafrechtliche Konsequenzen habe. Eine Kontrollfahrt könne jedoch auch angezeigt sein, wenn jemand innerhalb kurzer Zeit mehrere Unfälle verursacht habe. (Urteil 1C_424/2020 vom 10.8.2021)