Angst vor Jobverlust VBZ-Chauffeur sass fünf Monate ohne Führerausweis am Steuer

toko

25.1.2024

Ein Bus der VBZ unterwegs im Zürcher Kreis 4.
Ein Bus der VBZ unterwegs im Zürcher Kreis 4.
KEYSTONE/Petra Orosz

Aus Angst, seinen Job zu verlieren, meldete ein Bus-Chauffeur den Zürcher Verkehrsbetrieben nicht den Entzug seines Führerausweises: Der 62-Jährige musste sich deshalb am Mittwoch vor Gericht verantworten.

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  • Ein Bus-Chauffeur aus dem Zürcher Unterland ist bei den Verkehrsbetrieben Zürich 2022 und 2023 insgesamt 67 Mal ohne Führerausweis am Steuer gesessen.
  • Aus Angst vor dem Verlust seiner Anstellung meldete der Mann den Entzug nicht seinem Arbeitgeber.
  • Das Gericht in Bülach verurteilte den 62-Jährigen zu bedingter Freiheitsstrafe von elf Monaten, bei einer Probezeit von vier Jahren. Hinzu kommt eine Busse von 2000 Franken.

Ein Bus-Chauffeur der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) sass in den vergangenen beiden Jahren insgesamt 67 Mal ohne Führerausweis am Steuer.

Das Strassenverkehrsamt hatte ihm die Erlaubnis zuerst für zwei und dann für fünf Monate entzogen. Aus Angst vor dem Verlust seiner Stelle meldete er dies jedoch seinem Arbeitgeber nicht. Am Mittwoch musste der Mann deshalb vor dem Bülacher Einzelrichter erscheinen, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. 

Zum Verhängnis wurde dem Angeklagten demnach dessen Arbeitsweg. Diesen legte der 62-Jährige mit seinem privaten Roller zurück. Insgesamt fünfmal erwischte ihn die Polizei dabei, einmal davon mit 69 statt 50 km/h innerorts. Die Polizei informierte letztlich die VBZ, die ihn in Frühpension schickten.

Wie es weiter heisst, verurteilte das Gericht den Frührentner wegen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Ausweisentzug in fünf Fällen und wegen einer Verkehrsregelverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von elf Monaten, bei einer Probezeit von vier Jahren. Hinzu kommt eine Busse von 2000 Franken. Der Mann aus dem Zürcher Unterland muss zudem Verfahrens- und Gerichtskosten in Höhe von 3100 Franken tragen.

Die Staatsanwältin, die dem Bericht zufolge nicht geladen war, hatte im Vorfeld eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten bei einer Probezeit von vier Jahren für den Mann gefordert.