ThurgauVeranstalter muss sich wegen Taucherunfall im Rhein verantworten
SDA
17.5.2021
Ein Missverständnis könnte zum Tod einer 29-jährigen Taucherin im Rhein bei Diessenhofen geführt haben. Gegen den Veranstalter wird eine Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung geführt.
SDA
17.05.2021, 11:40
17.05.2021, 11:42
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Am Ostersonntag war eine 29-jährige Taucherin während eines Tauchgangs in Diessenhofen von einem Kursschiff erfasst und tödlich verletzt worden. Nun teilte die Thurgauer Staatsanwaltschaft an diesem Montag mit, dass man nach Durchführung diverser Beweiserhebungen durch die Kantonspolizei davon ausgehe, dass ein Missverständnis zwischen dem Veranstalter und der Schifffahrtsgesellschaft zum tragischen Tauchunfall geführt habe.
Der Veranstalter des Tauchgangs, der über eine durch den Kanton Schaffhausen ausgestellte Rahmenbewilligung verfügte, habe sich im Vorfeld bei der Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein (URh) nach dem geplanten Kursschiffverkehr erkundigt, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter.
Aufgrund eines Missverständnisses im E-Mail-Verkehr zwischen dem Veranstalter und der Schifffahrtsgesellschaft sei der Veranstalter irrtümlich davon ausgegangen, am Ostersonntag verkehre im Zeitraum des Tauchgangs kein Kursschiff.
Der Veranstalter habe keine vorgeschriebene Taucherflagge an der Ein- und Ausstiegsstelle platziert, heisst es im Communiqué weiter. Gegen den Geschäftsführer des Veranstalters werde deswegen eine Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung geführt. Nach Abschluss der Strafuntersuchung soll beim Bezirksgericht Frauenfeld Anklage erhoben werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.