KriminalitätVerteidiger verlangt vergeblich Abbruch von Mafia-Prozess in Zürich
SDA
18.1.2018 - 14:01
Kein Abbruch des Mafia-Prozesses: Die Verteidigung hat am Donnerstag vor dem Zürcher Obergericht vergeblich versucht, den Prozess gegen einen 56-jährigen Italiener wegen Verfahrensmängeln abzubrechen.
Der Anwalt benutzte am Donnerstag deutliche Worte: Er sprach von "massiver Verfahrensmanipulation zulasten des Beschuldigten". Die Verteidigung habe keine vollständige Akteneinsicht erhalten.
Zudem seien allfällig entlastende Beweismittel nicht zugelassen worden. Stattdessen sei unzulässiges beziehungsweise "giftiges" Beweismaterial verwendet worden.
"Lügen" und "Amtsmissbrauch"
Die Vorwürfe an die Adresse der Staatsanwaltschaft reichten von "Lügen" und "Amtsmissbrauch" über "getürkte Anklage" bis zu "geheimer Kabinettsjustiz". Unter den gegebenen Umständen sei kein fairer Prozess möglich, schloss der Verteidiger.
Die Staatsanwaltschaft wies diese Vorwürfe weit von sich. Die Anschuldigungen seien verunglimpfend, ehrverletzend und unsachlich, hielt der Staatsanwalt fest. Das Gericht war auf seiner Seite und entschied sich gegen den Abbruch.
Die meisten dieser Vorwürfe waren nicht neu: Sie wurden bereits in erster Instanz vor dem Bezirksgericht Bülach vorgebracht. Sie wurden allerdings auch damals schon vom Gericht als unbegründet zurückgewiesen. Die Verteidiger zeigten sich damals überzeugt, dass die Richter die Akteneinsicht zu torpedieren versuchten, und verliessen deshalb sogar den Gerichtssaal.
Vom Mafia-Vorwurf freigesprochen
Das Bezirksgericht Bülach hatte den Italiener aus dem Zürcher Unterland im November 2015 wegen Kokainhandels zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Zudem soll sich der Beschuldigte an der Vorbereitung eines bewaffneten Überfalls auf einen Geldtransporter beteiligt haben.
Vom Vorwurf, die kalabrische 'Ndrangheta unterstützt und Geldwäscherei betrieben zu haben, wurde der Italiener allerdings freigesprochen. Der Beschuldigte war 2011 in den vorzeitigen Strafvollzug gekommen und hatte zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils die Hälfte der Freiheitsstrafe bereits hinter sich. Inzwischen ist er wieder auf freiem Fuss.
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