Schärferes Gesetz Waffengeschäfte müssen sich besser vor Einbrüchen schützen

sda, smi

18.11.2021 - 12:08

Besonders Serienfeuerwaffen müssen die Händler besser aufbewahren.
Besonders Serienfeuerwaffen müssen die Händler besser aufbewahren.
KEYSTONE/Christian Beutler

Waffengeschäfte müssen sich ab dem 1. Januar 2022 besser gegen Einbrüche sichern. Für die Umsetzung gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren.

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In den letzten 12 Monaten erbeuteten Einbrecher mehrere hundert Schusswaffen aus Schweizer Waffengeschäften. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat deshalb die Sicherheitsvorschriften verschärft. So soll verhindert werden, dass sich Kriminelle auf diese Art mit Waffen versorgen. 

Fenster und Türen müssen ab 2022 höheren Sicherheitsstandards genügen. Serienfeuerwaffen und weitere besonders gefährliche Gattungen sind in Sicherheitsschränken aufzubewahren. Jedes Waffengeschäft muss über eine Alarmanlage verfügen, welche an eine rund um die Uhr besetzte Einsatzzentrale angeschlossen ist. Zudem ist die Videoüberwachung ab dem kommenden Jahr obligatorisch. 

Fünf Jahre Zeit, die neuen Anforderungen zu erfüllen

Die Verschärfungen für die Geschäftsräume der Waffenhandlungen betreffen mehrere Bereiche. Neben den höheren Standards für Fenster und Türen müssen die Geschäfte bestimmte Waffen wie etwa solche für Serienfeuer in einem Sicherheitsschrank aufbewahren und die Geschäftsräume mit einer Alarmanlage versehen. Hinzu kommt eine obligatorische Videoüberwachung.

Die Neuen Standards gelten schon 6 Wochen nach Bekanntgabe durch das EJPD. Jedoch haben die Waffengeschäfte fünf Jahre Zeit, um diese umzusetzen. Diese Frist sei nach Konsultation des Schweizerischen Büchsenmacher- und Waffenhändlerverbandes gesetzt worden, heisst es in der Mitteilung des Bundesamtes. Nur wer neu eine Lizenz für den Waffenhandel erhalten will, müsse die Anforderungen von Anfang an erfüllen, steht an gleicher Stelle.