Kein Pardon in Schaffhausen Fünfjährige «Schwarzfahrerin» soll 100 Franken Busse zahlen

tali

15.8.2019

Brauchen Kinder unter sechs Jahren doch eine Fahrkarte? Unter gewissen Umständen offenbar schon.
Brauchen Kinder unter sechs Jahren doch eine Fahrkarte? Unter gewissen Umständen offenbar schon.
Keystone/Archiv

Kann man im Alter von fünf Jahren schon eine Busse fürs Schwarzfahren erhalten? Offenbar schon, wie die Mutter eines kleinen Mädchens nun in Schaffhausen feststellen musste.

Kinder unter sechs Jahren fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln gratis. Das glaubte auch Barbara Müller, bis ihre fünfjährige Tochter Jara eine Busse über 100 Franken nach Hause brachte. Die Begründung: die Kleine sei schwarzgefahren. Wie ist das möglich?

Kostenfrei fahren Unter-sechs-Jährige nur in Begleitung eines Erwachsenen, lautete die Begründung der Verkehrsbetriebe Schaffhausen. Die grosse Schwester, in Besitz eines Jahresabonnements, zählte nicht als Begleitperson.

«Meine zehnjährige Tochter, Sora, war den Tränen nahe, weil sie glaubte etwas falsch gemacht zu haben», erinnert sich Barbara Müller im SRF-Magazin «Espresso». «Die Kleinere hat sehr wahrscheinlich nicht genau verstanden, was passiert ist.»

Hinweis auf Webseite gut versteckt

Tatsächlich findet sich der entsprechende Hinweis – «Kinder unter sechs Jahren fahren in Begleitung Erwachsener gratis» – auf der Webseite des zuständigen Tarifverbunds Ostwind. Allerdings nicht in der Rubrik Abos & Tickets, wo man ihn wohl am ehesten vermuten und wahrnehmen würde, sondern im Unternehmenskurzporträt unter dem Menü-Punkt «Über uns».

Im Bereich Bilette werden lediglich die Angebote für Fahrgäste ab sechs Jahren aufgezeigt, selbst bei den Informationen über die Junior-Karte oder die Kinder-Mitfahrkarte wird die Regelung für jüngere Kinder ausgespart.

«Bis zum heutigen Tag finde ich es unverhältnismässig, einem fünfjährigen Kind eine 100-fränkige Busse auszustellen», ärgert sich Barbara Müller. Ein Auge zudrücken wollen die Verkehrsbetriebe Schaffhausen dennoch nicht – so seien nun mal die Vorschriften, begründet Direktor Bruno Schwager. «Aus Kulanzgründen haben wir aber die Busse auf 50 Franken reduziert».

Ab wann Geschwister als Erwachsene gelten

Dass kleine Kinder nur in Begleitung fahren dürfen, habe Sicherheitsgründe, erläutert Sabine Krähenbühl, Mediensprecherin der Tariforganisation CH-Direct. Dann wisse man, dass das Kind tatsächlich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren dürfe.

Nur: Jara war nicht unbegleitet. Doch ihre vier Jahre ältere Schwester will CH-Direct in diesem Fall nicht als Begleitperson gelten lassen: «Wir mussten eine Grenze ziehen. Ab zwölf Jahren kann ein Kind ein jüngeres Geschwister unter sechs Jahren im ÖV begleiten, und vorher möchten wir das nicht», meint Sabine Krähenbühl. Einen entsprechenden Hinweis an prominenterer Stelle würden Eltern sicherlich begrüssen.

Bilder aus der Schweiz

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