Tabak Weko büsst deutsche Tabakfirma wegen Gebietsschutzabreden

sig

6.7.2021 - 08:17

Laut der Wettbewerbskommission sollen Parallelimporte von Schnupftabak und weiteren Tabakwaren möglich sein. (Archivbild)
Laut der Wettbewerbskommission sollen Parallelimporte von Schnupftabak und weiteren Tabakwaren möglich sein. (Archivbild)
Keystone

Der deutsche Tabakhersteller Pöschl Tabak, Produzente der Marke Pueblo, hat mit den Exporteuren ihrer Produkte unzulässige Absprachen getroffen. Das stellt die Wettbewerbskommission (Weko) fest.

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Nach dem Weko-Entscheid werden nun Parallelimporte von Tabakprodukten in die Schweiz möglich. Das Unternehmen Pöschl Tabak wird hingegen mit rund 270'000 Franken gebüsst, wie die Weko weiter mitteilte.

Das deutsche Unternehmen, das in der Schweiz Schnupftabak und Tabak zum selber Drehen vertreibt, hatte mit mehreren europäischen Vertriebspartnerinnen in Vertriebsverträgen Exportverbote verankert. Diese Händler durften keine Tabakprodukte in die Schweiz liefern.

Gebietsschutzabreden sind unzulässig

Solche Gebietsschutzabreden seien indes unzulässig, da sie den Schweizer Markt abschotten und den Wettbewerb behindern würden, hält die Weko fest. Pöschl habe mit den Wettbewerbsbehörden kooperiert und Hand zu einer einvernehmlichen Regelung geboten, heisst es weiter.

Ausländische Vertriebspartnerinnen dürfen nun Bestellungen von Kundinnen und Kunden aus der Schweiz uneingeschränkt bedienen. Die vollständige Kooperation von Pöschl mit der Weko wirkte sich sanktionsmindernd aus.

Das Unternehmen Pöschl Tabak stammt aus Niederbayern und hat seinen Sitz in Geisenhausen bei Landshut. Es ist immer noch im Besitz der Familien Pöschl und Engels. Das Unternehmen erwirtschaftete im Jahr 2020 einen Umsatz von über 639 Millionen Euro in der gesamten Unternehmensgruppe.