Straffällige SchweizerUrteile wegen Fahruntüchtigkeit und Tempoverstoss gehen zurück
om, sda
16.5.2022 - 11:27
Die Zahl der Strafurteile gegen Erwachsene ist 2021 in der Schweiz um ein Prozent zurückgegangen. Rückläufig waren auch Urteile wegen Tempoüberschreitungen und Fahruntüchtigkeit.
16.5.2022 - 11:27
Zum zweiten Mal in Folge sind in der Schweiz weniger Erwachsene eines Vergehens schuldig gesprochen worden als im Vorjahr. Ein Prozent weniger Strafurteile haben Schweizer Gericht 2021 gesprochen als 2020. Damals war der Rückgang mit 9 Prozent coronabedingt allerdings weit deutlicher.
Insgesamt ergingen 97'386 Urteile mit Strafregistereintrag aufgrund von Strafgesetzbuch, Betäubungsmittelgesetz, Strassenverkehrsgesetz sowie Ausländer- und Integrationsgesetz. Wie das Bundesamt für Statistik (BFS) am Montag mitteilte, steht der Abnahme bei Verstössen gegen Strafgesetzbuch und Betäubungsmittelgesetz eine Zunahme von fünf Prozent beim Ausländer- und Integrationsgesetz gegenüber.
Meistens Geldstrafen
13'572 der Urteile waren 2021 Freiheitsstrafen, wobei 7104 unbedingt, 700 teilbedingt und 5768 bedingt ausfielen. In 83'565 Fällen wurden Geldstrafen ausgesprochen, unbedingt 16'480 und 67'085 bedingt. Lediglich mit einer Busse endete das Verfahren in 109 Fällen.
Total gab es 471 Verurteilungen zu einer Massnahme. Vier Fälle endeten mit der Verwahrung, 200 mit einer stationären und 279 mit einer ambulanten Massnahme.
Zudem verhängten die Gerichte 1895 Landesverweisungen. In 90 Prozent erfolgten sie obligatorisch aufgrund des Deliktkatalogs und für mehr als fünf Jahre. 34 Prozent der mit dieser Sanktion Belegten waren EU-Bürgerinnen und -Bürger.
Bei den Verurteilungen, für welche das Gesetz den obligatorischen Landesverweis vorsieht, wurde diese Massnahme in 59 Prozent der Fälle verhängt. Das ist ein Rückgang um 3 Prozentpunkte gegenüber 2020.
Am meisten Urteile im Strassenverkehr
47'988 Urteile ergingen gegen das Strassenverkehrsgesetz, 30'669 gegen das Strafgesetzbuch, 13'057 gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz sowie 4165 gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Eingetragen ins Strafregister wurden im vergangenen Jahr 88'175 verurteilte Erwachsene. 38'175 der Verurteilten waren Schweizerinnen oder Schweizer, 23'556 Ausländer ausserhalb des Asylwesens und 26'444 andere Ausländer.
Die Zahl der Verurteilungen aufgrund des Strassenverkehrsgesetzes blieb gegenüber dem Vorjahr stabil. Auf zehn Jahre betrachtet ergibt sich indessen ein Rückgang um fünf Prozent. Den Hauptteil der Verurteilungen von 67 Prozent machen Verletzungen der Verkehrsregeln wie Alkohol- und Drogenfahrten sowie Tempoüberschreitungen aus.
Zu viel Alkohol, zu hohe Geschwindigkeit
Bei diesen beiden Delikten ist der rückläufige Trend mit 22 und 36 Prozent besonders ausgeprägt. Gemäss dem BFS ist ein derart ausgeprägter Rückgang ein seltenes Phänomen. Der bereits vor 2019 bestehende Trend wurde durch die Corona-Massnahmen 2020 verstärkt und setzte sich 2021 fort.
Allerdings fielen im vergangenen Jahr 17 Prozent mehr Urteile wegen einer qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln. Dabei ging es meistens um Raserdelikte.
Bei den unter 24-Jährigen sanken die Urteile wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln 2019 vor der coronabedingten Beschränkung der Mobilität beim Tempo um 32 Prozent und bei der Fahruntüchtigkeit um 44 Prozent gegenüber 2011.
2021 dagegen kam es zu einem Anstieg um 17 Prozent bei den groben Verkehrsregel-Verletzungen. Der Rückgang der fahruntüchtigen jüngeren Verurteilten betrug neun Prozent und damit weniger als bei den anderen Alterskategorien.
Schiffsbesatzung nach Brückeneinsturz in Baltimore wohlauf
Ein dramatischer Vorfall erschüttert die US-Stadt Baltimore: Ein Containerschiff rammt einen der Stützpfeiler einer Autobrücke und bringt sie zum Einsturz. Zumindest die Besatzung des Schiffes «Dali» bleibt bei dem Vorfall aber unverletzt, heisst es in einer Mitteilung, die der «New York Times» vorliegt.
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«War natürlich ein riesiger Schock»: Prinzessin Kate macht Krebserkrankung öffentlich
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O-Ton Prinzessin Kate
«Im Januar wurde ich in London einer grossen Bauchoperation unterzogen, und damals ging man davon aus, dass ich nicht an Krebs erkrankt sei. Die Operation war erfolgreich. Tests nach der Operation zeigten aber, dass Krebs vorhanden war. Mein Ärzteteam riet mir daher zu einer vorbeugenden Chemotherapie, und ich befinde mich jetzt in der Anfangsphase dieser Behandlung. Das war natürlich ein riesiger Schock.»
William und sie hätten alles getan, was sie konnten, um das im Interesse der jungen Familie privat zu verarbeiten und zu bewältigen.
O-Ton Prinzessin Kate
«Wie Sie sich vorstellen können, hat das Zeit gebraucht. Ich habe Zeit gebraucht, um mich von der grossen Operation zu erholen und mit der Behandlung beginnen zu können. Vor allem aber haben wir Zeit gebraucht, um George, Charlotte und Louis alles in einer für sie angemessenen Weise zu erklären und ihnen zu versichern, dass es mir gut gehen wird.»
Die Familie brauche jetzt etwas Zeit, Raum und Privatsphäre, während Kate ihre Behandlung abschliessen könne.
O-Ton Prinzessin Kate
«Meine Arbeit hat mir immer viel Freude bereitet und ich freue mich darauf, wieder dabei zu sein, wenn es möglich ist, aber jetzt muss ich mich auf meine vollständige Genesung konzentrieren. (...) Es geht mir gut und ich werde jeden Tag stärker, indem ich mich auf die Dinge konzentriere, die mir helfen, zu heilen – mental, körperlich und seelisch.»
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Bei der Prinzessin ist nach ihrer Bauch-Operation Krebs diagnostiziert worden. Die Ehefrau des britischen Thronfolgers Prinz William bekommt Chemotherapie, das sagte sie in einer veröffentlichten Videobotschaft. Das sei natürlich ein grosser Schock gewesen, so die 42-Jährige. Zuvor hatte es wochenlang Spekulationen um ihren Gesundheitszustand gegeben.
Die Schwiegertochter von König Charles III., der ebenfalls wegen einer Krebserkrankung behandelt wird, nimmt seit Längerem keine öffentlichen Termine wahr. Nach Angaben des Palasts war Kate Mitte Januar im Bauchraum operiert worden. Eine Diagnose wurde nicht genannt, es hiess damals lediglich, dass es keine Krebserkrankung sei.
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