Wiederholungsgefahr 74-jähriger Pädophiler bleibt verwahrt

zs, sda

30.4.2021 - 12:00

Der Eingang zum Bundesgericht in Lausanne. (Archivbild)
Der Eingang zum Bundesgericht in Lausanne. (Archivbild)
Bild: Keystone

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat einem Pädophilen zurecht die bedingte Entlassung aus der Verwahrung verwehrt, denn die Gefahr weiterer Straftaten sei gross. So hat das Bundesgericht geurteilt. 

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Der heute 74-jährige Mann befindet sich seit rund 27 Jahren im Freiheitsentzug, seit 2005 in der Verwahrung. Das Zürcher Obergericht verurteilte ihn 2003 wegen sexuellen Handlungen mit Kindern und mehrfacher sexueller Nötigung zu vier Jahren und vier Monaten Zuchthaus. Zudem ordnete das Obergericht die Verwahrung an.

Der Verurteilte beging sexuelle Handlungen – bis hin zu Oral- und Analverkehr – mit Buben im vorpubertären Alter. Unter den missbrauchten Kindern waren auch seine beiden Stiefsöhne.

Bereits 2016 lehnte das Bundesgericht eine Beschwerde des Mannes wegen der Verweigerung der bedingten Entlassung ab. Trotz des nun weiter fortgeschrittenen Alters des Mannes stimmt das Bundesgericht mit dem Obergericht überein, dass vom 74-Jährigen weiterhin eine Gefahr für Kinder ausgehe.

Wie aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgericht hervor geht, konnte dem Mann bis heute nicht vermittelt werden, dass er jeglichen Kontakt mit vorpubertären Knaben meiden müsste. Er verweigerte bisher eine deliktorientierte Therapie. Der Gutachter geht davon aus, dass keine Verhaltensänderung zu erwarten sei.

Engmaschige Kontrolle

Würde der Mann bedingt entlassen, müsste einr sehr enge Betreuung und Überwachung geschaffen werden, um mögliche Übergriffe auf Knaben zu verhindern. Die Verantwortung rechtzeitig zu reagieren, würde damit auf das Umfeld des Mannes übertragen.

Letztlich müssten gemäss Bundesgericht ausserhalb der Gefängnismauern verwahrungsähnliche Strukturen geschaffen werden, was im Widerspruch zu einer bedingten Entlassung stehe.

In einem Punkt hat das Bundesgericht dem Beschwerdeführer im aktuellen Urteil Recht gegeben. So hat die Behandlung seines Gesuchs um bedingte Entlassung übermässig lange gedauert. Das Bundesgericht hat deshalb festgestellt, dass das Beschleunigungsgebot verletzt wurde.

Urteil 6B_124/2021 vom 24.3.2021