Die Stilllegung der Atomkraftwerke kostet über eine Milliarde Franken mehr als beantragt. Das Uvek hat nach einer Überprüfung die Gesamtkosten auf 24,581 Mrd. Franken festgelegt. Die AKW-Betreiber reagieren mit Unverständnis.
Die Betreiber von Atomkraftwerken sind gemäss dem Kernenergiegesetz verpflichtet, für die Stilllegungskosten ihrer AKW und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aufzukommen. Als Grundlage für die Höhe der Beiträge dienen Kostenstudien, die alle fünf Jahre aktualisiert werden.
Die aktuelle Studie stammt aus dem Jahr 2016. Sie wurde vom Branchenverband der Schweizer Kernkraftwerkbetreiber (swissnuclear) durchgeführt und bezifferte die Gesamtkosten auf 21,8 Milliarden Franken. Eine Überprüfung durch unabhängige Experten im Auftrag der Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds (Stenfo) ergab Ende 2017 eine Kostenerhöhung von 13 Prozent auf 23,5 Milliarden Franken.
Unterschiedliche Beurteilung
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) überprüfte den Antrag nun erneut. Es gebe zwar "keine Anhaltspunkte", an der Beurteilung der unabhängigen Experten zu zweifeln, teilte das Departement am Donnerstag mit. Doch in drei Bereichen weichen die Berechnungen vom Stenfo-Antrag ab.
So hatte die Kommission eine 40-Prozent-Chance für ein gemeinsames Lager für schwach-, mittel- und hochradioaktive Abfälle am gleichen Standort (Kombilager) angegeben. Für das Uvek hingegen darf diese Möglichkeit nicht in die Berechnung der Entsorgungskosten einfliessen.
Denn die Standortsuche für geologische Tiefenlager sei noch nicht weit genug fortgeschritten, um einen Entscheid für oder gegen ein Kombilager zu fällen. Dadurch erhöhten sich die errechneten Entsorgungskosten um rund 651 Millionen Franken.
Höhere Kosten für Abgeltungen und Rückbau
Weiter hatten die Experten die Abgeltungen für die Standortkantone und die Standortregionen in der Höhe von 800 Millionen Franken lediglich mit einer 50-Prozent-Wahrscheinlichkeit angegeben. Das sei aber unzulässig, urteilt das Uvek.
Auch hier müsse der Gesamtbetrag ausgewiesen werden. Dadurch erhöhen sich die Entsorgungskosten im Vergleich zum Antrag um weitere 400 Millionen Franken auf insgesamt 20,802 Milliarden Franken.
Schliesslich gehöre der Rückbau aller Gebäudestrukturen - einschliesslich der Fundamente - zu den Stilllegungskosten. Dieses sogenannte "Stilllegungsziel Grüne Wiese" sei in der entsprechenden Verordnung festgehalten. Die Stenfo hingegen hatte eine 20-Prozent-Chance für das Stilllegungsziel "Braune Wiese" aufgeführt. Dabei würden strahlenfreie Strukturen zurückbleiben.
Das sei aber "nicht angezeigt", urteilte das Uvek und erhöhte die Stilllegungskosten um weitere 46 Millionen auf 3,779 Milliarden Franken. Insgesamt belaufen sich die vom Uvek errechneten voraussichtlichen Gesamtkosten damit auf 24,581 Milliarden Franken.
Gemischte Reaktionen auf Entscheid
Der Branchenverband der Schweizer Kernkraftwerkbetreiber (swissnuclear) bezeichnete den Entscheid in einer Reaktion als schwer nachvollziehbar. Das Uvek habe in den Bereichen Abgeltungen, Kombilager und Grüne Wiese "systematisch" das höchstmögliche Szenario angenommen. Diese Bewertung der Risiken sei politisch motiviert und technisch kaum begründbar.
Die Schweizerische Energiestiftung SES hingegen begrüsste die Verfügung des Uvek. Doch sie bemängelt, dass sich das Uvek nicht zum Sicherheitszuschlag geäussert hat, der gemäss dem Stenfo-Vorschlag reduziert werden solle.
Dieser berücksichtigt die Wahrscheinlichkeit von Kostenüberschreitungen und soll sicherstellen, dass bei der Ausserbetriebnahme der AKW die erforderlichen Mittel vorhanden sind. Damit erhöhe sich das Risiko weiter, dass der Bund und die Steuerzahler dereinst fehlende Mittel in den Fonds nachzahlen müssten, teilte die SES mit.
Die Stenfo kann gegen die Verfügung des Uvek innert 30 Tagen Beschwerde erheben. Die definitiven Beiträge können erst im Laufe des Jahres 2019 verfügt werden, wenn die revidierte Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) in Kraft tritt.
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