Prozess Anwälte von Gazprombank-Angestellten fordern in Zürich Freisprüche

leph, sda

27.5.2024 - 09:08

Am Obergericht Zürich hat am Montagmorgen der Prozess gegen vier ehemalige Angestellte der Gazprombank Schweiz begonnen. (Symbolbild)
Am Obergericht Zürich hat am Montagmorgen der Prozess gegen vier ehemalige Angestellte der Gazprombank Schweiz begonnen. (Symbolbild)
Keystone

Im Prozess gegen vier Mitarbeitende der ehemaligen Gazprombank Schweiz vor dem Zürcher Obergericht haben die Verteidiger der Beschuldigten Freisprüche beantragt. Sie hätten bei der Geschäftsbeziehung zu einem Putin-Vertrauten keine Sorgfaltspflichten verletzt.

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Die Beschuldigten müssten freigesprochen werden, weil sie ihre Pflichten im Umgang mit den Konten von Sergey Roldugin korrekt erfüllt hätten, sagten zwei Verteidiger der Beschuldigten in ihren Plädoyers am Montagvormittag.

Im Fokus der Verhandlung stehen Konten von Roldugin bei der Gazprombank Schweiz (GBPS), über die von 2014 bis 2016 Millionen transferiert wurden.

Ein Cellist «mit besten Beziehungen»

Es sei sehr wohl plausibel, dass Roldugin, der seit Jahrzehnten «als Investor über beste Beziehungen zu Persönlichkeiten in Russlands Politik und Wirtschaft» verfüge, zu einem beträchtlichen Vermögen gelangt sei.

Die Staatsanwaltschaft hingegen stellt sich in dem Verfahren auf den Standpunkt, es sei gar nicht möglich, dass «der Cellist und Dirigent» ein solches Vermögen habe anhäufen können. Er sei nur ein Strohmann für jemand anderes gewesen. Die Verantwortlichen der Bank hätten deshalb zwingend Nachforschungen zur Herkunft der Gelder anstellen können. Weil sie dies nicht taten, seien sie wegen mangelnder Sorgfalt bei Finanzgeschäften zu verurteilen.

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte alle vier Beschuldigten im März vergangenen Jahres zu bedingten Geldstrafen. Bei den Beschuldigten handelt es sich unter anderem um den Chef der Gazprombank Schweiz (GBPS), sowie zwei Geschäftsleitungsmitglieder und einen Kundenbetreuer.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Roldugins Konten Teil eines Firmengeflechts waren. Dieses Konstrukt soll geradezu darauf ausgelegt gewesen sein, die tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten sowie die Zahlungsflüsse zu verschleiern.