Keine Vergütung nach Verspätung Austrian Airlines diskriminiert offenbar Passagiere aus der Schweiz

SDA/dor

18.9.2023

Gehört wie die Swiss der Lufthansa: Die österreichische Fluggesellschaft Austrian Airlines. (Archivbild) 
Gehört wie die Swiss der Lufthansa: Die österreichische Fluggesellschaft Austrian Airlines. (Archivbild) 
Bild: Keystone/EPA/Christian Bruna

Wiederholt verweigert Austrian Airlines Passagieren aus der Schweiz Entschädigungen, die ihnen bei Verspätungen eigentlich zustehen würden – und das mit einer rechtlich unhaltbaren Begründung. Die Fluggesellschaft lässt offen, ob sie diese Praxis ändern wird.

SDA/dor

18.9.2023

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Die österreichische Fluggesellschaft Austrian Airlines soll systematisch Passagieren aus der Schweiz ihre Ansprüche auf Ausgleichszahlungen abgelehnt haben.
  • Die Begründungen, weshalb keine Entschädigung bei Verspätungen gezahlt werden, seien rechtlich unhaltbar, schreibt der «Tages-Anzeiger».
  • Austrian Airlines lehnt offenbar als einzige Fluggesellschaft solche Ansprüche aus der Schweiz mit Nachdruck ab.

Die österreichische Fluggesellschaft Austrian Airlines soll systematisch Passagieren aus der Schweiz ihre Ansprüche auf Ausgleichszahlungen abgelehnt haben. Die Begründungen, weshalb keine Entschädigung bei Verspätungen gezahlt werden, seien rechtlich unhaltbar, heisst es in einem Bericht des «Tages-Anzeigers».

Die Zeitung sprach mit einem Juristen des auf Fluggastrechte spezialisierten Internetportals Plattform Cancelled.ch. Dort gehen wöchentlich Anfragen von Passagieren ein, die ihren Anspruch auf Entschädigung geltend machen wollen. Austrian Airlines lehne als einzige Fluggesellschaft solche Ansprüche aus der Schweiz mit Nachdruck ab. Eine entsprechende Nachfrage der Redaktion liess die Fluggesellschaft unbeantwortet.

Die Fluggesellschaft, die wie die Swiss der Lufthansa gehört, lehne die Ansprüche mit der Begründung, die Schweiz sei kein Mitglied der EU, heisst es in dem Bericht. Die EU-Fluggastrechteverordnung habe bei Umsteigeflügen keine Gültigkeit, wenn Start- und Zielort ausserhalb der EU lägen.

Die Argumente der Austrian würden zwar überzeugend klingen, doch sie seien falsch. Auf der Website des Bundesamts für Zivilluftfahrt stehe, dass  die europäischen Fluggastrechte aufgrund bilateraler Luftverkehrsabkommen auch für die Destination Schweiz gelten würden. Das bestätige auch die EU-Kommission.