Finanzkontrolle prüft und zweifeltBei den Corona-Hilfen haben einige Firmen geschummelt
tafi/SDA
11.4.2022
Der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) sind bei der Analyse von Corona-Finanzhilfen für Unternehmen verdächtige Gesuche aufgefallen. Der Bund wiegelt ab: Sie seien erklärbar und bergen keine finanziellen Risiken.
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11.04.2022, 23:00
12.04.2022, 09:28
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Die möglichen Verfehlungen sind vielseitig: Zahlreiche Unternehmen haben offenbar Bundesgelder beansprucht und gleichzeitig Dividenden ausgeschüttet. In anderen Fällen wurde die festgelegte Höchstgrenze beim Bezug überschritten. Zweifel gibt es auch häufiger bei der Selbstdeklaration des Umsatzrückgangs: Bei der Analyse von Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmen sind der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zahlreiche verdächtige Gesuche aufgefallen.
Die Auswertungen der EFK basieren auf den Daten in der Datenbank des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco). Demnach hatten per 30. November 2021 knapp 35'000 Unternehmen insgesamt rund 52'000 Gesuche über fünf Milliarden Franken gestellt. 96 Prozent der Härtefallhilfen wurden als À-fonds-perdu-Beiträge gewährt.
Die Analyse der Finanzkontrolle ergab «eine hohe Zahl an Fällen, bei denen abgeklärt werden muss, ob es sich um mögliche Verstösse oder fehlerhafte Daten handelt», heisst es in einem am Montag veröffentlichten Prüfbericht. Der Bund relativierte die Zweifel der EFK: Viele fehlerhafte Meldungen würden keine finanziellen Risiken bergen und seien erklärbar.
Nicht alle Finanzhilfen waren nötig
Insgesamt weist das Seco in seiner Stellungnahme darauf hin, dass aus den im EFK-Bericht ausgewiesenen Befunden nicht direkt Missbrauchsverdachte abgeleitet werden könnten. «In zahlreichen Fällen gibt es gute Gründe für Abweichungen. Bei anderen bergen die Befunde keine Risiken für den Bund.» Zudem betreffe ein guter Teil der Befunde Fälle, die bereits in der ersten EFK-Datenanalyse enthalten gewesen seien, schreibt das Seco.
Der Bericht der Finanzkontrolle weist auch auf Punkte hin, die nicht mit möglichen Verstössen gegen die Covid-19-Härtefallverordnung in Verbindung stehen. So hätten etwa fast 2500 Unternehmen in der Zeit, in der sie nicht behördlich geschlossen waren, die Umsatzausfälle mehr als kompensieren können.
Deshalb seien die À-fonds-perdu-Finanzhilfen in vielen Fällen rückblickend wohl nicht notwendig gewesen, schreibt die EFK. Die an diese Unternehmen gesprochenen Finanzhilfen betrugen 215 Millionen Franken – vier Prozent der insgesamt bewilligten Finanzhilfen.
5800 Verdachtsfälle abgeklärt
Die EFK nahm auch die Corona-Kurzarbeitsentschädigungen unter die Lupe und analysierte über 1,4 Millionen Zahlungen im Umfang von rund 14 Milliarden Franken. Aktuell überprüft das Seco noch mehrere hundert verdächtige Zahlungsvorgänge.
Bisher wurde in sieben solcher Fälle Strafanzeige erstattet und Geld zurückgefordert. In 47 weiteren Fällen erfolgte eine Rückforderung ohne Strafanzeige. Total ging es um Beanstandungen in Höhe von rund zehn Millionen Franken.
Bei der Auszahlung von Corona-Solidarbürgschaften belaufen sich die Verluste per Ende 2021 auf 324 Millionen Franken. Bei 722 Unternehmen mit zugesagten Kreditvolumen von 193 Millionen Franken wurden unerlaubte Dividendenausschüttungen von 241 Millionen Franken gemeldet.
Insgesamt wurden mehr als 5800 Verdachtsfälle im Zusammenhang mit Covid-19-Härtefallmassnahmen abgeklärt. Davon führten 84 Prozent zu Korrekturen oder Strafanzeigen.