Deutschland Berger zieht gegen Wiesbadener Cum-Ex-Urteil vor Bundesgerichtshof

SDA

2.6.2023 - 06:44

Der Cum-Ex-Architekt Hanno Berger zieht nach seiner Verurteilung zu mehr als acht Jahren Haft vor den Bundesgerichtshof. Man habe nach dem Urteil des Landgerichts Wiesbaden noch am selben Tag Revision eingelegt. (Archivbild)
Der Cum-Ex-Architekt Hanno Berger zieht nach seiner Verurteilung zu mehr als acht Jahren Haft vor den Bundesgerichtshof. Man habe nach dem Urteil des Landgerichts Wiesbaden noch am selben Tag Revision eingelegt. (Archivbild)
Keystone

Der Cum-Ex-Architekt Hanno Berger zieht nach seiner Verurteilung zu mehr als acht Jahren Haft vor den Bundesgerichtshof. Man habe nach dem Urteil des Landgerichts Wiesbaden noch am selben Tag Revision eingelegt.

Das teilte sein Anwalt Jürgen Graf der Deutschen Presse-Agentur mit. Graf, der früher selbst BGH-Richter und dort zuletzt stellvertretender Vorsitzender des 1. Strafsenats war, vertritt Berger auch bei der Revision gegen das Cum-Ex-Urteil des Landgerichts Bonn vom Dezember beim BGH in Karlsruhe. Graf gilt als Spezialist für Revisionen.

Berger war am Dienstag in Wiesbaden im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal zu einer Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen verurteilt worden. Zudem sollen aus Bergers Vermögen Taterträge von knapp 1,1 Millionen Euro eingezogen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte Berger vorgeworfen, von 2006 bis 2008 bei Aktiendeals mitgewirkt zu haben, die zu unberechtigten Steuerrückerstattungen von 113 Millionen Euro führten.

Achtjährige Haftstrafe verhängt

Das Landgericht Bonn verhängte eine Haftstrafe von acht Jahren gegen Berger. Damals ging es laut Gericht um einen Steuerschaden von 276 Millionen Euro. Die beiden Urteile können nachträglich zu einer Gesamtstrafe verrechnet werden. Dann drohen Berger bis zu 15 Jahre Gefängnis. Dazu müssen die Urteile aber rechtskräftig sein.

Berger gilt als Architekt und treibende Kraft der Cum-Ex-Deals, mit denen Banken und Investoren den Staat geschätzt um mindestens zehn Milliarden Euro prellten. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende des Verwirrspiels erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Lange war unklar, ob Cum-Ex-Geschäfte illegal waren. 2021 wertete sie der BGH dann als Steuerhinterziehung.