Reform der ZollunionEU will künftig Zölle auf Waren von geringem Wert erheben
dpa
15.5.2023 - 00:31
Die Europäische Kommission will künftig auch auf Waren von geringem Wert Zölle erheben. Im Zuge der bevorstehenden Zoll-Reform solle die Grenze von 150 Euro Warenwert beim Import von Gütern aus Drittstaaten entfallen.
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15.05.2023, 00:31
15.05.2023, 13:49
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Das berichtete die «Süddeutsche Zeitung» am Montag. Die Kommission rechne dadurch mit zusätzlichen Einnahmen von 750 Millionen Euro pro Jahr. Die Zolleinnahmen kommen direkt dem EU-Budget zugute.
Unter 150 Euro Warenwert zahlten Kunden innerhalb des EU-Binnenmarkts bislang lediglich Einfuhrumsatzsteuern, allerdings keine Zollgebühren. Dem Bericht zufolge will die Kommission ihre Pläne für die Änderung am Mittwoch vorstellen. Sie ist demnach Teil einer Reform, die auch eine neue EU-Zollbehörde vorsieht, die bis 2028 entstehen soll.
Lieferkette soll in Echtzeit abgebildet werden
Die Behörde solle ein neues «Datendrehkreuz» aufbauen, unterhalten und pflegen, damit die Informationen zwischen den Mitgliedstaaten besser fliessen und Zollverfahren erleichtert werden, berichtete die «SZ» unter Berufung auf das Gesetzesvorhaben. Damit sollten die 27 unterschiedlichen IT-Systeme der Mitgliedstaaten schrittweise durch ein zentralisiertes System ersetzt werden.
Ziel sei «ein EU-weiter Überblick über die gesamte Lieferkette in Echtzeit», heisst es laut «SZ» in der Kommissionsvorlage. «Dem bestehenden Verwaltungsrahmen der Zollunion fehlt eine klare Struktur und er spiegelt nicht die Entwicklung des Zolls seit 1968 wider.»
Die Europäische Zollunion besteht seit 55 Jahren. Auf Waren, die aus Drittländern ausserhalb der EU eingeführt werden, wenden die nationalen Zollbehörden einheitlich die gleichen Tarife an, während sie intern keine Zölle mehr erheben. Über verdächtige Warensendungen und illegale Importe sind aber bislang nicht alle Behörden gleichzeitig informiert und das europäische Zollsystem ist sehr uneinheitlich. Mit der Reform will die Kommission das beheben.