Das Berufungsverfahren im Prozess gegen die UBS in Frankreich wegen Geldwäsche und Beihilfe zu Steuerhinterziehung findet neu vom 8. bis 24. März 2021 statt. Das ursprünglich für den 2. bis 29. Juni anberaumte Verfahren war wegen der Corona-Pandemie verschoben worden.
Wegen der Restriktion aufgrund der Corona-Pandemie hätten mehrere Personen nicht aus der Schweiz nach Frankreich einreisen können, sagte Gerichtspräsident François Reygrobellet zur Nachrichtenagentur AFP. Die Anhörungen sollen vor der Kammer 5-12 des Berufungsgerichts in Paris stattfinden. Diese ist auf Finanzkriminalität spezialisiert.
Bei der UBS gab man sich am Dienstag nüchtern: «Wir nehmen das neue Prozessdatum vom 8. März 2021 zur Kenntnis und bereiten uns darauf vor, unsere Argumente in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vorzubringen», erklärte eine Sprecherin in einer Stellungnahme gegenüber der Nachrichtenagentur AWP.
Rekordhohe Busse
Die grösste Schweizer Bank war im Februar 2019 von einem Pariser Gericht zu einer Busse von 3,7 Milliarden Euro verurteilt worden. Das ist die höchste Busse, die die französische Justiz je für Steuerhinterziehung ausgesprochen hat. Zudem muss sie dem französischen Staat Schadenersatz in der Höhe von 800 Millionen Euro bezahlen. Die erste Instanz hatte von einem «aussergewöhnlich schwerwiegenden» Vergehen der Bank gesprochen.
Laut den Vorwürfen soll die UBS französische Kunden dazu angestiftet haben, Gelder am Fiskus vorbeizuschmuggeln. Zwischen 2004 und 2012 seien in Frankreich Kunden von Bankern aus der Schweiz angeworben worden, was das französische Recht als illegal taxiert. Die Tochter UBS France soll für die Anwerbung reicher Kunden exklusive Anlässe organisiert haben. So wurden die Kunden etwa ans Tennisturnier Roland Garros, Golfturniere oder Konzertabende eingeladen.
Vertrauen auf Appellation
Die Bank, die die Vorwürfe stets bestritten hat, hatte umgehend Berufung gegen das Urteil eingelegt. Sie sprach im vergangenen Februar von einer Verurteilung «ohne konkrete Beweise», die auf den unbegründeten Anschuldigungen ehemaliger Mitarbeiter basiert hätten. In einer ersten Reaktion hatte sie im vergangenen Februar das Urteil als «oberflächlich, inkonsistent und widersprüchlich» kritisiert.
Im April hatte sich UBS-Verwaltungsratspräsident Axel Weber an der Generalversammlung der Bank optimistisch für das Berufungsverfahren gezeigt. «Wir vertrauen auf die französische Justiz und sind zuversichtlich, dass unsere Argumente vom Appellationsgericht angehört, gewogen und für stichhaltig befunden werden», sagte Weber an der GV.
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