CS-Notrettung Bund und UBS unterzeichnen Vertrag für Verlustgarantie

su, sda

9.6.2023 - 15:04

Die UBS und der Bund haben am 9. Juni 2023 einen Garantievertrag für die Notrettung der CS unterzeichnet.
Die UBS und der Bund haben am 9. Juni 2023 einen Garantievertrag für die Notrettung der CS unterzeichnet.
Archivbild: Keystone

Der Vertrag des Bundes mit der UBS für eine Verlustgarantie über 9 Milliarden Franken im Zusammenhang mit der Notrettung der CS steht. 

9.6.2023 - 15:04

Der Vertrag des Bundes mit der UBS für eine Verlustgarantie im Zusammenhang mit der Notrettung der CS steht. Die Garantie ist auf 9 Milliarden Franken begrenzt. Der Bund erhält von der UBS Garantiegebühren.

Unterzeichnet wurde der Vertrag am Freitag vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und der UBS. Der Bundesrat wurde an seiner wöchentlichen Sitzung über den Vertragsabschluss informiert.

Für die Bundesgarantie gibt es strenge Voraussetzungen, wie das EFD schreibt. Die UBS sei verpflichtet, die Vermögenswerte mit möglichst kleinen Verlusten und möglichst hohen Verwertungserlösen zu verwalten. Der Bund hat umfassende Informations- und Prüfungsrechte. Und die Bank muss ihren Hauptsitz in der Schweiz behalten.

Die UBS muss zudem eine eigene Organisationseinheit für die Verwertung der fraglichen Aktiven schaffen und einen Aufsichtsausschuss einrichten, um dem Bund quartalsweise Bericht zu erstatten. Oberstes Ziel sei, die finanziellen und juristischen Risiken für den Bund respektive die Steuerzahlenden möglichst klein zu halten, hielt das EFD fest.

Nur tatsächliche Verluste

Die UBS will die CS am 12. Juni übernehmen, also am kommenden Montag. Ob die CS hierzulande in die UBS voll integriert werde oder als eigenständige Bank weiterarbeite, wolle man anhand von Fakten und nicht von Emotionen entscheiden, sagte UBS-Chef Sergio Ermotti am Swiss Economic Forum in Interlaken BE.

Wie gross die Einschnitte beim Personal bei der neuen Megabank sein werden, wollte er nicht kommentieren. «Es braucht aber eine Restrukturierung und ich bin überzeugt, dass wir die Personalsituation über Fluktuation, Frühpensionierungen und einem ausgewogenen Sozialplan gut unter Kontrolle bringen werden.»

Die UBS übernimmt laut EFD von der CS Aktiven, die nicht in ihr Kerngeschäft passen. Der Bund erklärte sich schon am 19. März bereit, einen Teil der damit entstehenden allfälligen Verluste der UBS finanziell abzusichern. Grundlage dafür ist die Notverordnung zur Notrettung der CS.

Vereinbart ist, dass die UBS die ersten 5 Milliarden an allfälligen Verlusten selbst trägt. Sind die Verluste höher, übernimmt der Bund bis zu 9 Milliarden Franken. Bei der Berechnung der Verluste gilt eine Nettobetrachtung: Allfällige Gewinne aus der Verwertung des Portfolios werden eingerechnet.

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Der Vertrag deckt ein spezifisches Portfolio an CS-Aktiven ab, das rund drei Prozent der Aktiven der fusionierten Bank ausmacht. Laut EFD geht es um Kredite, Derivate, nicht strategische und strukturierte Produkte, die nicht zum Kerngeschäft der CS gehören. Die UBS wird jedes Quartal über dieses Nicht-Kerngeschäft berichten.

Die Garantie deckt nur tatsächliche Verluste. Und erst wenn die fraglichen Aktiven endgültig verwertet worden sind, kann die UBS beim Bund einen allfälligen über 5 Milliarden Franken hinausgehenden Verlust geltend machen. Möglich ist das für bis maximal 14 Milliarden Franken.

Bund erhält Gebühren

Die UBS bezahlt dem Bund Garantiegebühren, die sich aus mehreren Komponenten zusammensetzen. Zunächst wurde eine Vertragsabschlussgebühr von 40 Millionen Franken vereinbart. Weiter fällt eine Aufrechterhaltungsgebühr von 0,4 Prozent auf 9 Milliarden Franken an - das sind 36 Millionen Franken im Jahr. Vorgesehen ist sie etwa für die Deckung der Beratungskosten des Bundes.

Beansprucht die UBS die Garantie des Bundes, wird zudem eine Risikoprämie zwischen 0 und 4 Prozent von 9 Milliarden Franken fällig. Deren Höhe hängt von tatsächlichen und zu erwartenden Verlusten ab.

Der Vertrag läuft, bis die fraglichen Portfolios endgültig verwertet sind. Die UBS kann allerdings jederzeit aussteigen und damit auf die Garantien verzichten. Bundesratssprecher André Simonazzi wollte in Bern vor den Medien nichts zur Frage sagen, wie der Bundesrat das Risiko einschätze, dass die UBS die Garantie beanspruchen müsse. «Wir spekulieren über solche Dinge nicht.»

Gewinn aus Ausfallgarantie

Einen Gewinn von 111 Millionen Franken gemacht hat der Bund mit der Ausfallgarantie, die er im Zusammenhang mit der Notrettung der CS der Nationalbank gewährte. Der Bund sicherte der Nationalrat Liquiditätsdarlehen an die CS von bis zu 100 Milliarden Franken ab, im Rahmen des mit Notrecht eingeführten Public Liquidity Backstop.

Per Ende Mai habe die CS sämtliches beanspruchtes Geld zurückbezahlt, schrieb das EFD. Der Bund habe aus dieser Garantie bisher keine Verluste erlitten.

su, sda