Aktionsplan geht in VernehmlassungMit diesen Massnahmen will der Bundesrat gegen steigende Mieten vorgehen
gg, sda
10.4.2024 - 10:16
Der Bundesrat will die steigenden Mietzinse mit kurzfristig umsetzbaren Massnahmen nach unten drücken. Er hat am Mittwoch ein entsprechendes Vier-Punkte-Verordnungspaket in die Vernehmlassung geschickt.
Keystone-SDA, gg, sda
10.04.2024, 10:16
10.04.2024, 14:04
SDA
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Der Bundesrat will mit vier Punkten gegen steigende Mieten vorgehen.
Demnach sollen allgemeine Kostensteigerungen nicht mehr pauschal auf die Mieterschaft überwälzt werden dürfen.
Zudem gibt es neue Massnahmen bei Anfangszinssätzen.
Demnach sollen allgemeine Kostensteigerungen nicht mehr pauschal auf die Mieterschaft überwälzt werden dürfen. Neu soll das effektive Ausmass nachgewiesen werden müssen, wie der Bundesrat mitteilte.
Weiter will der Bundesrat das Formular für die Mitteilung des Anfangsmietzinses mit dem zuletzt und neu geltenden Stand des Referenzzinssatzes und der Teuerung ergänzen.
Beim Anfechten von Mietzinserhöhungen sollen neu auch absolute Kostenkriterien wie ein übersetzter Ertrag oder die Orts- und Quartierüblichkeit vorgebracht werden können. Das Formular für die Mitteilung einer Mietzinserhöhung soll mit einem entsprechenden Hinweis versehen werden.
Und schliesslich soll der Satz für den Teuerungsausgleich auf dem Eigenkapital reduziert werden, von bisher 40 Prozent auf 28 Prozent.