Isabelle Chassot CS-PUK wird sich nicht mit Haftungsfragen befassen

bas, sda

15.6.2023 - 05:53

Die Mitte-Nationalrätin Isabelle Chassot aus dem Kanton Freiburg ist die erste Frau, die eine PUK präsidiert.
Die Mitte-Nationalrätin Isabelle Chassot aus dem Kanton Freiburg ist die erste Frau, die eine PUK präsidiert.
KEYSTONE

Der neugewählten Präsidentin der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Aufklärung der Krise bei der Credit Suisse (CS) zufolge fällt die Frage nach den Verantwortlichkeiten nicht in den Aufgabenbereich der PUK.

Keystone-SDA, bas, sda

«Wir sind eine Untersuchungskommission, keine Richter», sagte Isabelle Chassot in einem Interview, das am Donnerstag in den Zeitungen «La Liberté», «ArcInfo» und «Le Nouvelliste» veröffentlicht wurde. «Es gibt andere Instrumente, um die Verantwortung der Banken und Bankiers zu analysieren», erklärte die Ständerätin (Mitte/FR). Die zentrale Frage der Untersuchungskommission betreffe die Bundesbehörden, also den Bundesrat, die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die Finanzmarktaufsichtsbehörde Finma. Die Freiburger Senatorin wies darauf hin, dass die Kompetenzen der Untersuchungskommission durch das Parlamentsgesetz und das Mandat der eidgenössischen Kammern festgelegt sind: «Die PUK handelt im Rahmen der Oberaufsicht der Bundesbehörden nicht mehr und nicht weniger».

Nächste Arbeitsschritte

Der Präsidentin zufolge bringen die 14 Kommissionsmitglieder, die am Mittwoch von den Büros des National- und des Ständerats ernannt wurden, «zahlreichen Fähigkeiten, einschliesslich Bank- und Finanzfähigkeiten» mit. Sie persönlich brächte Führungsqualitäten, Kenntnisse über die Verwaltung und die Funktionsweise eines Kollegiums mit, so Chassot. Im Bedarfsfall verfüge die PUK aber auch noch über einen vom Parlament bewilligten Kredit, um Experten einzustellen. Als Erstes müsse ein Sekretariat der PUK eingerichtet und «die nächsten Arbeitsschritte festgelegt werden», erklärt die Zentrumspolitikerin. Diese Aufgaben würden «in den nächsten Wochen» erledigt.

Aufgaben einer PUK

Die PUK ist das stärkste Instrument, das dem Parlament zur Verfügung steht. Sie hat das Recht, Personen als Zeugen zu vernehmen und die Protokolle und Dokumente zu den Sitzungen des Bundesrates einzusehen. Darüber hinaus kann sie einen Untersuchungsbeauftragten mit der Beweisführung beauftragen. Bis zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS gab es in der Schweiz nur vier PUKs.