Der US-Hersteller Crocs hat im Streit um die europäischen Markenrechte am Design seiner bekannten Kunststoff-Clogs eine Niederlage vor dem EU-Gericht kassiert.
Die Richter bestätigten am Mittwoch in Luxemburg die Entscheidung des europäischen Markenamts EUIPO. Die Begründung: Das Schuhdesign war vor dem Antrag auf Schutzrechte schon zu lange bekannt.
Es geht um die weltweit millionenfach vertriebenen Kunststoff-Clogs mit Fersenriemen. Wie das EU-Gericht mitteilte, beantragte die US-Firma Western Brands im November 2004 beim EUIPO den Schutz der Rechte an diesem Design, ein sogenanntes Geschmacksmuster. Das EUIPO gewährte dies im Februar 2005. Im November 2005 wurde es an das Unternehmen Crocs übertragen.
2016 widerrief das EUIPO die eigene Entscheidung auf Antrag der französischen Kette Gifi Diffusion. Diese berief sich auf eine Klausel im EU-Markenrecht, dass nur "neue" Geschmacksmuster geschützt werden können. Alles, was länger als zwölf Monate bekannt ist, gilt demnach nicht mehr als "neu".
Gestritten wurde darüber, ob das Design auch in Europa tatsächlich schon zu lange bekannt war, zumal in den USA erst am 28. Mai 2004 ein Patent darauf angemeldet wurde.
Das EUIPO argumentierte, Schuhe im geschützten Design seien schon mehr als zwölf Monate vor diesem Stichtag auf der Crocs-Webseite und an einer Messe präsentiert worden und hätten auch erworben werden können.
Die Richter folgten dem. Dass Schuhhersteller in Europa die Crocs-Webseite nicht finden und nichts von der Neuheit wissen konnten, hielten sie nicht für plausibel.
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