Energie Die Kosten für die Stilllegung der Atomkraftwerke steigen weiter an

SDA

21.12.2017 - 12:23

Atomkraftwerke stillzulegen dürfte deutlich teurer werden als bisher berechnet. Im Bild das AKW Leibstadt. (Archivbild)
Atomkraftwerke stillzulegen dürfte deutlich teurer werden als bisher berechnet. Im Bild das AKW Leibstadt. (Archivbild)
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Die Stilllegung der Atomkraftwerke und die Entsorgung radioaktiver Abfälle dürfte teurer werden als bisher angenommen. Die zuständige Kommission geht neu von insgesamt 23,5 Milliarden Franken aus, 13 Prozent mehr als vor fünf Jahren.

Die voraussichtlichen Kosten werden alle fünf Jahre neu berechnet. Auf Basis der Kostenstudien werden die Beträge festgelegt, welche die AKW-Betreiber in die Fonds einzahlen müssen. Die Basis liefert der Branchenverband der Kernkraftwerksbetreiber swissnuclear. Er bezifferte die Gesamtkosten 2016 auf 21,8 Milliarden Franken.

Die Kostenstudie 2016 ist nun von unabhängigen Experten überprüft worden. Diese kamen zum Schluss, dass die Berechnung korrekt sei, in einzelnen Punkten aber angepasst werden müsse. Der Gesamtbetrag steigt dadurch auf 23,5 Milliarden Franken, wie die Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds (Stenfo) am Donnerstag mitteilte.

Mögliche Kostenüberschreitungen

Stenfo-Präsident Raymond Cron erläuterte vor den Medien die Gründe für die Anpassungen. Die Experten empfehlen demnach weiterhin einen generellen Sicherheitszuschlag. Dieser berücksichtigt die Wahrscheinlichkeit von Kostenüberschreitungen und soll sicherstellen, dass bei der Ausserbetriebnahme der AKW die erforderlichen Mittel vorhanden sind.

Der Zuschlag entspreche der internationalen "best practice" bei komplexen Infrastrukturprojekten und berücksichtige die Erfahrung bei der Stilllegung von AKW in anderen Ländern, sagte Cron. Die AKW-Betreiber wehren sich gegen den Zuschlag. Der Branchenverband hatte in seiner Berechnung weder bei den Stilllegungs- noch bei den Entsorgungskosten einen solchen eingerechnet.

Grüne und braune Wiese

Anders beurteilten swissnuclear und die unabhängigen Experten auch die Frage, ob bei der Stilllegung sämtliche Bauten verschwinden müssen. Aus Sicht der Stenfo muss das Ziel von Gesetzes wegen die "grüne Wiese" sein. Beim Stilllegungsziel "braune Wiese" würden strahlenfreie Strukturen zurückblieben. Swissnuclear war von diesem Szenario ausgegangen, als es seine Kostenstudie präsentierte.

Die Berechnung der Stenfo berücksichtigt mögliche Einsparungen durch Bauten, die bestehen bleiben - beispielsweise Verwaltungsgebäude. Sie geht aber von einer geringeren Wahrscheinlichkeit solcher Einsparungen aus als swissnuclear.

Kombilager für Abfälle

Bei den Entsorgungskosten rechnet Stenfo mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit als swissnuclear, dass ein Kombilager für schwach- und mittelradioaktive sowie hochradioaktive Abfälle gebaut wird. Dadurch könnten Kosten gespart werden.

Die Anpassungen führen zu Stilllegungskosten von 3,733 Milliarden Franken (ungeprüft 3,406) und Entsorgungskosten von 19,751 Milliarden Franken (ungeprüft 18,361). Insgesamt sind das 23,484 Milliarden Franken, 1,717 Milliarden mehr als gemäss der ungeprüften Kostenstudie.

747 Millionen pro Reaktor

Die Stenfo weist den Gesamtbetrag der ungeprüften Studie mit 21,767 Milliarden Franken aus, basierend auf dem ursprünglichen Ziel der "braunen Wiese". Mit der "grünen Wiese" als Ziel ergeben die Berechnungen von swissnuclear 22,8 Milliarden Franken.

Pro Reaktor rechnet die Stenfo mit Rückbaukosten von 747 Millionen Franken. Im internationalen Vergleich läge die Schweiz damit "im oberen Drittel", sagte Cron.

Uvek entscheidet

Die geprüfte Kostenrechnung 2016 geht nun ans Umweltdepartement (Uvek), das in den kommenden Monaten über die Kostenhöhe entscheiden und die angepassten provisorischen Beiträge der Kraftwerksbetreiber für die kommenden Jahre festlegen wird.

Die Stenfo hatte zu Jahresbeginn auf Basis der ungeprüften Kostenstudie die provisorischen Beiträge für die Jahre 2017 bis 2021 verfügt. Die definitiven Beiträge können erst im Laufe des Jahres 2019 verfügt werden, wenn die revidierte Stillegungs- und Entsorgungsfondsverordnung in Kraft tritt.

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