LohngleichheitEin Prozent muss Lohngleichheit klären
SDA
28.6.2020 - 08:04
Die grössten Unternehmen der Schweiz haben ab 1. Juli ein Jahr Zeit, die Löhne ihrer angestellten Frauen und Männer auf Diskriminierung zu kontrollieren. Das geänderte Gleichstellungsgesetz tritt an diesem Datum in Kraft.
Die Revision kommt 39 Jahre nach der Festlegung der Gleichheit von Frau und Mann in der Bundesverfassung. Eine Ende der Ungleichheiten beim Lohn ist damit aber nicht erreicht. Das vom Parlament verabschiedete Gesetz sieht keine Sanktionen vor.
Zudem unterstehen nur 0,9 Prozent der grössten Unternehmen in der Schweiz der Kontrollpflicht ab 100 Beschäftigten. Bei diesen Unternehmen arbeiten allerdings 46 Prozent aller Angestellten.
Die Unternehmen müssen ihre Analysen innert Jahresfrist vorlegen. Die Analysen sind anschliessend alle vier Jahre zu wiederholen, wenn die erste unerklärliche Ungleichheiten bei den Löhnen ergab.
2032 ausser Kraft
Über die Analyse müssen die Unternehmen ihre Angestellten informieren. Das Gesetz ist nach dem Willen des Parlaments auf zwölf Jahre befristet. Neun Jahre nach Inkrafttreten soll es überprüft werden und am 1. Juli 2032 erlöschen.
Auch die Bundesverwaltung nimmt ihre Löhne unter die Lupe. In ihrer Vorbildfunktion kontrolliert sie alle ihre Einheiten mit mehr als 50 Beschäftigten. Zudem untersucht Bundesbern die Löhne alle vier Jahre, auch wenn die erste Kontrolle keine unerklärliche Ungleichheiten gezeigt haben sollte.
Wie die dem Gesetz unterstellten Unternehmen muss sich die Bundesverwaltung an eine anerkannte Revisionsgesellschaft wenden. Das System für die Analyse können die Unternehmen selbst wählen, solange es anerkannt ist. Der Bund stellt ihnen ein Gratisinstrument zur Verfügung, das die Verwaltung bereits benutzt.
Die ursprüngliche Gesetzesvorlage des Bundesrats war ehrgeiziger als die vom Parlament verabschiedete Version. Die Landesregierung wollte die Kontrollschwelle bei 50 Angestellten ansetzen. Damit wären zwei Prozent der Unternehmen dem Gesetz unterstellt worden.
Unerfüllter Verfassungsartikel
Der Gleichstellungsartikel steht seit 1981 in der Bundesverfassung. Darin ist der Grundsatz verankert, wonach für gleiche Arbeit der gleiche Lohn zu entrichten ist. Das darauf basierende Gleichstellungsgesetz trat 1996 in Kraft. Es konkretisiert die Gleichstellung im Arbeitsleben, verbietet jegliche Diskriminierung und sichert die Chancengleichheit.
Frauen verdienen indessen immer noch weniger als Männer. Der Lohnunterschied betrug gemäss der Lohnstrukturerhebung 2018 durchschnittlich 12,5 Prozent. Für den privaten Sektor wurde auf die Medianlöhne gesehen ein Unterschied von 14,6 Prozent berechnet. Damit arbeiteten die Frauen dort 2020 bis am 22. Februar gratis.
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