FV-Dosto Etliche Mängel an Doppelstockzügen behoben

SDA

1.5.2019 - 13:58

Etliche Mängel behoben und Laufruhe erhöht: Der neue Doppelstockzug der SBB machte mit Lieferverzögerungen, Pannen und Ausfällen Schlagzeilen. 
Etliche Mängel behoben und Laufruhe erhöht: Der neue Doppelstockzug der SBB machte mit Lieferverzögerungen, Pannen und Ausfällen Schlagzeilen. 
Source: Keystone/Ennio Leanza (Archivbild)

Die als Pannenzüge bezeichneten neuen Fernverkehrs-Doppelstockzüge (FV-Dosto) der SBB sind stabiler unterwegs. Ausfälle gab es in den letzten Tagen nicht. Die Türsoftware ist auf neuestem Stand, die Türen gewartet und die Mängel behoben.

Der Hersteller Bombardier werde in den nächsten Monaten die Fahrzeugsoftware weiter verbessern, teilten das Unternehmen und die SBB am Mittwoch mit.

Für eine komfortablere Fahrt änderte Bombardier an einem Testzug das Radprofil und die Software der Wankkompensation. Dadurch verbesserte sich die Laufruhe. Bis zum Fahrplanwechsel im Dezember sind die Anpassungen auch bei den restlichen Fahrzeugen vorgesehen.

Die Bahn will schrittweise weitere FV-Dosto zwischen Chur, St. Gallen, Zürich und Basel einsetzen. Voraussichtlich ab Dezember soll der FV-Dosto auf der Strecke Basel-Zürich-Chur verkehren. Auf der Strecke St. Gallen-Genf Flughafen werden die Züge eingesetzt, sobald genug betriebstaugliche Fahrzeuge vorhanden sind.

Behindertengerechte Rampen

Im weiteren wiesen die SBB auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts nach, dass pro Komposition die Rampe zum Zustieg in Wagen mit Rollstuhlabteil und in die Verpflegungszone eine Neigung von maximal 15 Prozent aufweist. 69 von 76 Zustiegsrampen waren den Angaben zufolge korrekt.

Bei den restlichen sieben gab es Überschreitungen, die Angaben von Bombardier zufolge den Fertigungstoleranzen zuzuschreiben sind. Die Abweichungen betrugen 0,1 bis 0,3 Prozent, was auf die gesamte Rampenlänge eine Differenz von 0,8 bis 2,4 Millimetern ausmacht.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Züge als behindertengerecht erachtet. Die Organisation Inclusion Handicap zog diesen Entscheid ans Bundesgericht weiter. Der Rekurs hat keinen Einfluss auf den Einsatz der Züge, wie die SBB schreiben.


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