BankEU-Kommission will digitalen Euro – und Bargeld
jb
28.6.2023 - 16:42
Konsumenten in Europa sollen künftig sowohl mit Euro-Münzen und -scheinen als auch mit einem digitalen Euro bezahlen können. Dies hat die EU-Kommission in einen Gesetzesvorschlag geschrieben, der am Mittwoch veröffentlicht wurde.
Keystone-SDA, jb
28.06.2023, 16:42
SDA
So soll eine «weithin akzeptierte, kostengünstige, sichere und widerstandsfähige» digitale Version der Gemeinschaftswährung ebenso als Zahlungsmittel gelten wie Bargeld. Mit dem Vorschlag wird der Rechtsrahmen für den digitalen Euro geschaffen – ob und wann er ausgegeben wird, entscheidet die Europäische Zentralbank (EZB).
Der digitale Euro soll nach dem Willen der Kommission wie eine digitale Geldbörse funktionieren. Bürger und Unternehmen sollen ihn kostenfrei sowohl für Online- als auch für Offline-Zahlungen nutzen können – also auch wenn keine Internetverbindung besteht, wie etwa in entlegenen Gebieten oder Tiefgaragen.
Auch der Datenschutz soll gewährleistet sein. Grundsätzlich wären Händler im gesamten Euro-Währungsgebiet verpflichtet, den digitalen Euro anzunehmen.
Einführung frühestens 2026
Seit Jahren tüftelt die EZB am digitalen Euro als Ergänzung zu Bargeld. Am Mittwoch bekräftigte die Notenbank, sie werde ihre Untersuchungsphase zum digitalen Euro im Oktober 2023 abschliessen: «Der EZB-Rat wird dann entscheiden, ob die nächste Phase des Projekts eingeleitet werden soll.»
EZB-Präsidentin Christine Lagarde liess mitteilen: «Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit anderen EU-Institutionen weiter an einem digitalen Euro zu arbeiten, um sicherzustellen, dass unsere Währung für das digitale Zeitalter geeignet ist.» Nach bisherigen Angaben der EZB könnte ein digitaler Euro frühestens 2026 kommen.
Mit einem weiteren am Mittwoch präsentierten Gesetzesvorschlag will die EU-Kommission sicherstellen, dass Bargeld weiterhin breit akzeptiert wird. Im Euroraum solle jeder seine Zahlungsmethode frei wählen können und Zugang zu grundlegenden Bargelddiensten haben, hiess es. So werde die finanzielle Inklusion schutzbedürftiger Gruppen – wie etwa älterer Menschen – gewährleistet.
Die Gesetzesvorschläge müssen nun noch von den EU-Ländern und dem Europaparlament verhandelt werden.
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