ErdölEU-Staaten wollen Preis für russisches Öl auf 60 Dollar begrenzen
tp
2.12.2022 - 18:22
Die EU will Russland gemeinsam mit internationalen Partnern dazu zwingen, Erdöl künftig unter dem Marktpreis an Abnehmer in anderen Staaten zu verkaufen.
2.12.2022 - 18:22
SDA
Eine am Freitag von Regierungsvertretern erzielte Absprache sieht vor, zunächst eine Preisobergrenze von 60 US-Dollar pro Barrel festzulegen, wie mehrere Diplomaten der Deutschen Presse-Agentur bestätigten.
Der Preis von umgerechnet etwa 57 Euro pro 159 Liter würde dann um bis zu 9 Euro unter dem jüngsten Marktpreis für russisches Rohöl der Sorte Urals liegen. Er wird den Plänen zufolge von Montag an gelten.
Um die Preisobergrenze durchzusetzen, soll geregelt werden, dass für russische Ölexporte wichtige Dienstleistungen künftig nur noch dann ungestraft geleistet werden dürfen, wenn der Preis des exportierten Öls die Preisobergrenze nicht überschreitet. Westliche Reedereien könnten mit ihren Schiffen damit weiterhin russisches Öl in Drittstaaten wie Indien transportieren. Auch soll die Regelung für andere wichtige Dienstleistungen wie Versicherungen, technische Hilfe sowie Finanzierungs- und Vermittlungsdienste gelten.
Die Hoffnung ist, dass die Preisobergrenze zu einer Entspannung an den Energiemärkten führt und Drittländer entlastet. Zudem soll damit auch dafür gesorgt werden, dass Russland nicht mehr von Preisanstiegen für Öl profitiert und damit seine Kriegskasse füllen kann.
Um auf Marktentwicklungen reagieren zu können, sehen die Pläne vor, die Preisobergrenze etwa alle zwei Monate zu überprüfen. Sie soll immer um mindestens fünf Prozent unter einem vom der Internationalen Energieagentur (IEA) ermittelten Durchschnittspreis liegen.
Die Preisobergrenze soll das bereits im Juni von der EU beschlossene Öl-Embargo gegen Russland ergänzen. Dieses sieht unter anderem vor, den Erwerb, die Einfuhr oder die Weiterleitung von Rohöl und bestimmten Erdölerzeugnissen aus Russland in die EU zu verbieten. Die Beschränkungen gelten ab dem 5. Dezember für Rohöl und ab dem 5. Februar 2023 für andere Erdölerzeugnisse. Es gibt allerdings einige Ausnahmeregelungen zum Beispiel für Ungarn.
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