Banken Finma rechtfertigt Abschreibung von gewissen CS-Anleihen

tp

23.3.2023 - 10:16

Die Finma hat die CS angewiesen, die AT1-Anleihen abzuschreiben und die Gläubiger zu informieren. (Archivbild)
Die Finma hat die CS angewiesen, die AT1-Anleihen abzuschreiben und die Gläubiger zu informieren. (Archivbild)
Keystone

Die Finma rechtfertigt die Abschreibung der eigenkapitalbezogenen sogenannten AT1-Anleihen der Credit Suisse. Der Ausfall der Anleihen im Wert von rund 16 Milliarden Franken im Rahmen der CS-Übernahme durch die UBS war international auf viel Kritik gestossen.

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Die vertraglichen Bedingungen für den Ausfall seien wegen der Ausfallgarantie des Bundes für die ausserordentlichen Liquiditätsdarlehen an die CS erfüllt, teilte die Schweizer Finanzmarktaufsicht am Donnerstag mit.

Die von der CS ausgegebenen AT1-Instrumente sähen vor, dass sie im Falle eines sogenannten «Trigger-Ereignisses» vollständig abgeschrieben werden könnten, insbesondere bei der Gewährung ausserordentlicher staatlicher Unterstützung. Die vom Bund am Sonntag in Kraft gesetzte Notverordnung habe die Finma dazu ermächtigt, gegenüber der Finanzgruppe die Abschreibung des zusätzlichen Kernkapitals anzuordnen.

Gestützt auf die vertragliche Grundlage sowie die Notverordnung habe die Finma die Credit Suisse angewiesen, die AT1-Anleihen abzuschreiben, heisst es weiter. Die CS habe zudem die betroffenen Gläubigerinnen und Gläubiger darüber unverzüglich zu informieren. Sogenannte Tier-2- Anleihen würden dagegen nicht abgeschrieben.

In der Schweiz seien AT1-Instrumente so ausgestaltet, dass sie abgeschrieben oder in hartes Kernkapital gewandelt werden, bevor das Eigenkapital der betroffenen Bank komplett aufgebraucht oder abgeschrieben sei, betont die Finma. Diese von Grossbanken öffentlich herausgegebenen Instrumente würden hauptsächlich von institutionellen Investoren gehalten.

Dass die Halter von AT1-Anleihen ihren Einsatz völlig verlieren, war vor allem im Ausland auf viel Kritik gestossen und hatte für Unruhe an den Finanzmärkten geführt. Anwälte bereiten in dieser Sache bereits Klagen vor.

AT1 steht für «Additional Tier One»-Kapital. Dieses ist dafür da, um im Krisenfall in Eigenkapital umgewandelt zu werden.