Banken GAM-Aktionäre votieren gegen Firmenspitze

SDA

8.5.2019 - 11:09

Die Aktionäre des Fondshauses GAM haben der Firmenspitze einen Denkzettel verpasst und auf der Generalversammlung am Mittwoch die Entlastung verweigert.
Die Aktionäre des Fondshauses GAM haben der Firmenspitze einen Denkzettel verpasst und auf der Generalversammlung am Mittwoch die Entlastung verweigert.
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die Aktionäre des Fondshauses GAM haben der Firmenspitze einen Denkzettel verpasst. Auf der Generalversammlung am Mittwoch verweigerten die Eigner der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat die Entlastung.

Mit 49,43 Prozent lag die Zustimmungsrate knapp unter der erforderlichen Schwelle von 50 Prozent. Das Votum hat zwar keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen. Dennoch können nun sämtliche Aktionäre eine sogenannte Verantwortlichkeitsklage einreichen.

Ein solches Misstrauensvotum ist selten. Vergangene Woche hatten sich die UBS-Aktionäre gegen die Entlastung der Konzernleitung und des Aufsichtsgremiums ausgesprochen.

Entlassener Fondsmanager darf nicht rein

GAM blickt wegen massiver Geldabflüsse auf ein turbulentes Jahr zurück. Auslöser war die Suspendierung eines Fondsmanagers Ende Juli. Das Unternehmen wirft ihm Verstösse gegen interne Richtlinien vor. Nach dem Vorfall liquidierte die Gesellschaft die von dem Mann verwalteten Anleihen-Fonds.

Auch aus anderen Anlagevehikeln zogen die Anleger Gelder ab. Der Börsenkurs kollabierte und Firmenchef Alexander Friedman wurde ersetzt.

Der Fondsmanager wurde inzwischen entlassen. Dennoch kaufte er eigenen Angaben zufolge im März oder April Aktien des Fondshauses. Um gegen die Genehmigung des Geschäftsberichts zu stimmen, wollte er an der Aktionärsversammlung teilnehmen. Denn dieser enthalte seiner Meinung nach falsche Anschuldigungen gegen ihn, sagte er zu Journalisten.

GAM habe ihm aber mitgeteilt, ein Verfahrensfehler bei der Registrierung der Aktien führe dazu, dass er an der Generalversammlung nicht teilnehmen könnte. GAM konnte für eine Stellungnahme bislang nicht erreicht werden.

Zurück zur Startseite