SGB verlangt vollen Teuerungsausgleich und Reallohnerhöhungen
Den vollen Teuerungsausgleich und Reallohnerhöhungen braucht es nach Ansicht des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) um Kaufkraft-Verluste von Arbeitnehmenden einzudämmen. In der Schweiz sollte es laut SGB keine Löhne unter 4500 Franken mehr geben.
15.11.2022
Um Kaufkraft-Verluste aufzufangen, brauchen Angestellte den vollen Teuerungsausgleich und Reallohnerhöhungen – das fordert der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB). Generell dürfe es in der Schweiz keine Löhne unter 4500 Franken mehr geben.
Keystone-SDA, SDA, gbi, amo
15.11.2022, 10:01
15.11.2022, 14:42
SDA, gbi,amo
Hohe Teuerung, steigende Energiekosten und hohe Krankenkassenprämien würden Arbeitnehmenden bei stagnierenden Löhnen immer weniger zum Leben lassen, stellte der SGB am Dienstag vor den Medien fest.
Das Problem sei nicht neu, aber die finanzielle Situation vom Menschen mit tieferen und mittleren Einkommen sei zunehmend angespannt. Der Tieflohnsektor in der Schweiz wachse. Rund 500'000 Berufstätige erhalten laut SGB derzeit bei Vollzeit einen Lohn von weniger als 4500 Franken. Beschäftigte mit Lehrabschluss sollten mindestens 5000 Franken verdienen.
Normalverdiener-Familien sind am Anschlag
In einigen Branchen hätten die Gewerkschaften in der aktuellen Lohnrunde den vollen Teuerungsausgleich und reale Verbesserungen bereits ausgehandelt. Andere Arbeitgeber wollten sich trotz gutem Geschäftsgang aus der Verantwortung stehlen, kritisiert der SGB. Zahlreiche Kantone würden beispielsweise ihrem Personal keinen Teuerungsausgleich gewähren.
Für Normalverdiener-Familien hat sich laut dem Gewerkschaftsbund die Kaufkraft-Krise über Jahre hinweg aufgebaut und spitzt sich jetzt rasch zu. In den Jahren 2000 bis 2020 habe die Steuer- und Abgabenpolitik hohe Einkommen begünstigt. Bei den unteren und mittleren Einkommen habe die Politik hingegen weggeschaut.
Lohnfortschritte seien durch eine ungerechte Steuer- und Abgabenpolitik zu einem grossen Teil zunichtegemacht worden, kritisiert der SGB. Ein Beispiel sei der Wegfall des Solidaritätsprinzips bei der Arbeitslosenversicherung auf Löhnen über 148'200 Franken. Diese Lohnempfänger zahlten so unter dem Stich weniger Sozialversicherungsbeiträge.