US-Gericht Gruyère geläufiger Käse – kein Markeneintrag

clsi

4.3.2023 - 05:16

Bei Gruyère handelt es sich in den USA um einen geläufige Käsebezeichnung und gilt nicht nur für Gruyère-Käse aus der Schweiz oder Frankreich. Das hat ein US-amerikanisches Berufungsgericht am Freitag bestätigt. 
Bei Gruyère handelt es sich in den USA um einen geläufige Käsebezeichnung und gilt nicht nur für Gruyère-Käse aus der Schweiz oder Frankreich. Das hat ein US-amerikanisches Berufungsgericht am Freitag bestätigt. 
Archivbild: Keystone

Bei «Gruyère» handelt es sich in den USA um einen geläufige Käsebezeichnung und gilt nicht nur für Gruyère-Käse aus der Schweiz oder Frankreich. Das hat ein US-amerikanisches Berufungsgericht am Freitag bestätigt.

Keystone-SDA, clsi

Ein US-amerikanischer Milch-Export-Verband hatte sich gegen die 2013 erfolgte Anerkennung der Marke «Gruyère» in den USA gewehrt. Die Schweizer Branchenorganisation Interprofession du Gruyère (IPG) und das französische Pendant Syndicat Interprofessionnel du Gruyère akzeptierten das nicht, unterlagen aber Anfang 2022 in erster Instanz.

Die Richter eines Berufungsgerichts bestätigten diese Entscheidung nun. In den USA gebe es nicht den gleichen Schutz für die Bezeichnung von Lebensmitteln wie in Europa, argumentierten sie in ihrem Urteil. Die US-amerikanische Behörde für Lebensmittelsicherheit, die FDA, lege zwar Kriterien für Gruyère fest, so müsse er beispielsweise «kleine Löcher» haben oder mindestens 90 Tage lang gereift sein. Sie mache jedoch keine Kriterien zur geografischen Herkunft.

Von der US-Milchwirtschaft begrüsst

Zudem werde «Käse, egal wo er hergestellt wurde, in den USA seit Jahrzehnten als Gruyère etikettiert und verkauft». Und das unabhängig davon, ob er im US-Bundesstaat Wisconsin hergestellt, oder aus den Niederlanden, Deutschland oder Österreich importiert wurde, so die Richter.

Aus dem Fall gehe klar hervor, dass die «Käsekonsumenten in den USA verstehen, dass sich der Begriff 'Gruyère' auf eine Käsesorte bezieht, was den Begriff zu einer Gattungsbezeichnung macht».

Die Entscheidung wurde von mehreren Akteuren der US-Milchwirtschaft, darunter der Verband der US-Milchproduzenten, begrüsst. Sie hofften, dass die Schweizer und Franzosen nun vom Versuch abliessen, eine Gattungsbezeichnung durch den Eintrag ins Markenregister zu enteignen.

IPG: Werden Bemühungen fortsetzen

IPG und Syndicat Interprofessionnel du Gruyère sind laut ihrem Anwalt hingegen enttäuscht: «Wir glauben, dass die tatsächliche Situation auf dem US-Markt anders ist als vom Berufungsgericht beschrieben, und wir werden unsere Bemühungen zum Schutz der Zertifizierungsmarke für das Qualitätsprodukt Gruyère AOP in den USA energisch fortsetzen», sagte Richard Lehv in einer an die Nachrichtenagentur AFP übermittelten Stellungnahme.

Nach der Niederlage in erster Instanz im vergangenen Jahr hatte IPG bedauert, dass der Schweizer Gruyère mit einem Produkt konkurrieren müsse, das «denselben Namen trägt, aber völlig anders ist». Auch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) bedauerte die Entscheidung, die der gesamten Branche nur schaden könne.