Steuererklärung 2023 Hast du an die Fristverlängerung gedacht?

phi

26.3.2024

Mit dem Kugelschreiber auf den Bildschirm zu zeigen, damit ist es nicht getan: Bis zum 31. März 2024 muss in den meisten Kantonen die Fristerstreckung für die Steuererklärung 2023 beantragt werden.
Mit dem Kugelschreiber auf den Bildschirm zu zeigen, damit ist es nicht getan: Bis zum 31. März 2024 muss in den meisten Kantonen die Fristerstreckung für die Steuererklärung 2023 beantragt werden.
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Der 31. März ist in der Schweiz der Stichtag, um eine Fristverlängerung für die Steuererklärung 2023 anzumelden. In zwei Kantonen ist es dafür aber schon zu spät – und in zwei hat man noch länger Zeit.

phi

26.3.2024

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Bis zum 31. März muss in den meisten Kantonen die Fristverlängerung für die Steuererklärung 2023 beantragt werden.
  • In Neuenburg und Waadt musste die Fristerstreckung schon bis zum 23. Februar beziehungsweise 15. März angemeldet werden.
  • In Appenzell Innerrhoden und im Tessin haben die Bürger bis zum 30. April Zeit.
  • Die meisten Verlängerungen sind gratis. Am meisten zahlt man in Genf, wo 60 Franken für die dritte Verlängerung fällig werden.

Wenn du in den Kantonen Neuenburg und Waadt lebst und noch keine Fristerstreckung für die Steuererklärung 2023 beantragt hast, ist es schon zu spät: Dort musste man spätestens am 23. Februar beziehungsweise am 15. März tätig geworden sein.

Fast überall sonst in der Schweiz ist der Stichtag der 31. März, um die Arbeit weiter herauszuzögern: Nur Appenzell Innerrhoden und das Tessin lassen den Bürgern einen Monat länger bis zum 30. April Zeit.

Gebühren zwischen 20 und 60 Franken

In den meisten Kantonen sind die Verlängerungen gratis. Eine Gebühr verlangen Appenzell Ausserrhoden (25 Franken ab der zweiten Verlängerung), Bern (20 Franken ab der zweiten Online-Verlängerung sowie 20 Franken für  Verlängerungen am Telefon, am Schalter oder schriftlich), Basel-Landschaft (40 Franken ab dem 1. Juni) oder Basel-Stadt (40 Franken ab 1. Oktober).

Auch Freiburg (20 Franken), Genf (20 Franken, dann 40 Franken, dann 60 Franken), das Jura (30 Franken ab dem 17. August), Neuenburg (40 Franken ab dem 1. Mai) und Solothurn (30 Franken ab zweiter Verlängerung) nehmen mitunter Gebühren für den Vorgang.

Um die Frist zu verlängern, musst du den Anweisungen auf deiner Steuererklärung 2023 folgen, wo es in der Regel einen QR-Code zum Scannen hat. Dieser führt dich auf die entsprechende Website für den Antrag.