Autoindustrie Illegale Absprachen von BMW, Daimler und VW bei Abgasreinigung

SDA

5.4.2019 - 12:29

Die Autokonzerne BMW, Daimler und VW haben laut den EU-Wettbewerbshütern illegale Absprachen zu Technologien der Abgasreinigung getroffen. Den Konzernen drohen Milliardenstrafen. (Archiv)
Die Autokonzerne BMW, Daimler und VW haben laut den EU-Wettbewerbshütern illegale Absprachen zu Technologien der Abgasreinigung getroffen. Den Konzernen drohen Milliardenstrafen. (Archiv)
Source: Keystone

Die Autokonzerne BMW, Daimler und VW haben nach Erkenntnissen der EU-Wettbewerbshüter illegale Absprachen zu Technologien der Abgasreinigung getroffen. Den Konzernen droht nun eine Strafe in Milliardenhöhe.

Die Unternehmen können nun zu den Vorwürfen noch Stellung nehmen. Die EU-Kommission hatte 2017 Voruntersuchungen bei den Autobauern begonnen und war auch bei den Herstellern vorstellig geworden. Die formelle Untersuchung hatte sie 2018 eingeleitet.

Im Einzelnen sollen sich die Autobauer bei der Einführung von SCR-Katalysatoren für Dieselmotoren und von Feinstaub-Partikelfiltern für Benzinmotoren (OPF) unerlaubterweise abgesprochen haben, wie die EU-Kommission am Freitag in Brüssel auf Basis eines vorläufigen Ergebnisses der Ermittlungen bekannt gab. Diese Absprachen seien bei Treffen der Automobilhersteller in den sogenannten 5er-Kreisen getroffen worden.



Die Unternehmen hätten den Innovationswettbewerb in Europa bei diesen beiden Abgasreinigungssystemen eingeschränkt und den Verbrauchern somit die Möglichkeit verwehrt, umweltfreundlichere Fahrzeuge zu kaufen – obwohl sie über die entsprechende Technologie verfügten, teilten die Wettbewerbshüter weiter mit.

Verdacht von Kartellverstoss

Sollte sich der Verdacht endgültig bestätigen, wäre es ein Verstoss gegen europäisches Kartellrecht – auch wenn es sich nicht um Preisabsprachen handele.

Mögliche Verstösse gegen Umweltvorschriften seien nicht Teil des Verfahrens, hiess es weiter. Die Ermittlungen seien zudem unabhängig von laufenden Untersuchungen etwa von Staatsanwaltschaften zur Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen der Autohersteller.

Sowohl Daimler als auch Volkswagen hatten nach Bekanntwerden der Vorwürfe im vergangenen Jahr den Antrag auf Kronzeugenregelung gestellt. Der Kronzeuge in Kartellverfahren kann auf den grössten Straferlass oder gar Straffreiheit hoffen. Im äussersten Fall können hingegen bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes fällig werden.

VW prüft Vorwürfe

VW hat die Prüfung der Beschwerde angekündigt. Erst nach Auswertung der Untersuchungsakte werde man sich äussern, teilte der Konzern mit. Nach VW-Einschätzung erkennt die Kommission «grundsätzlich an, dass Kooperationen zwischen Herstellern zu technischen Fragen in der Automobilindustrie weltweit üblich sind».

Schon im vergangenen Jahr habe die Behörde festgestellt, dass es keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gebe, die Gespräche als wettbewerbswidriges Verhalten einzustufen.



Laut VW beschränkt sich das Verfahren auf die Kooperation der deutschen Hersteller BMW, Daimler, Volkswagen, Audi und Porsche zu technischen Fragen, die in sogenannten «5er-Kreisen» besprochen wurden.

Konkret werde geprüft, ob es Kartellverstösse bei der Entwicklung und Einführung von SCR-Systemen zur Diesel-Abgasreinigung und Ottopartikelfiltern gekommen sei. Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten würden den Herstellern nicht vorgeworfen. Eine Verbindung zum Abgasskandal sehe die Behörde nicht.

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