PatentePatentgesetz soll für Erfinderinnen und Erfinder attraktiver werden
mr, sda
16.11.2022 - 11:56
Das Schweizer Patentgesetz wird an internationale Standards angepasst. Damit soll es insbesondere für KMU sowie für Einzelerfinderinnen und -erfinder attraktiver werden.
mr, sda
16.11.2022, 11:56
16.11.2022, 12:28
SDA
Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft am Mittwoch zuhanden des Parlaments verabschiedet. Das heutige Verfahren ist relativ günstig, beurteilt aber im Gegensatz zu Verfahren zahlreicher anderer Staaten nicht, ob die Erfindung tatsächlich neu ist. Die Gültigkeit eines schweizerischen Patents bleibt damit ungewiss.
Wer sich mit einem solchen Patent nicht begnügte, musste bisher den Umweg über ein vollgeprüftes und auf die Schweiz ausgedehntes europäisches Patent wählen. Gemäss Mitteilung des Bundesrats ein umständliches und kostspieliges Unterfangen – vor allem für KMU.
Der Bundesrat will das Schweizer Patent deshalb aufwerten. In Zukunft soll das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) bei jeder Anmeldung für ein Patent eine Recherche durchführen, welche den Stand der Technik im betreffenden Gebiet klärt.
Die Ergebnisse werden veröffentlicht. «Das erlaubt es allen Interessierten einzuschätzen, ob die Erfindung für den Patentschutz geeignet ist», schreibt der Bundesrat. Dies steigere die Transparenz und die Rechtssicherheit.
Nur für wirklich Innovatives
Diese Form des teilgeprüften Patents mit Recherche soll auch künftig ein konstengünstiger und einfach zu erwerbender Schutztitel bleiben. Zudem sollen Erfinderinnen und Erfinder neu – analog zu internationalen Standards – beim IGE die Prüfung sämtlicher Voraussetzungen für eine Patentierung beantragen können.
Konkret bedeutet dies, dass das Patent nur dann erteilt wird, wenn eine Erfindung tatsächlich innovativ ist. «Besonders für KMU sowie Einzelerfinderinnen und Einzelerfinder bietet das vollgeprüfte nationale Patent eine gleichwertige, bequeme und kostengünstige Alternative zum europäischen Patent», heisst es in der Mitteilung.
Die Revision des Patentrechts geht auf einen Vorstoss aus dem Ständerat zurück. Das Parlament stimmte dem Anliegen Ende 2019 zu. Nach der Vernehmlassung beschloss der Bundesrat, seinen Vorschlag nochmals anzupassen.
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