Millionen-VerlustRubel-Spekulant verzockt sich und verliert auch vor Gericht
SDA / mmi
7.3.2023 - 17:00
Das Zürcher Obergericht hat die Klage eines UBS-Kunden gegen die Bank abgewiesen. Der Mann wollte die Bank für Verluste aus riskanten Währungsgeschäften haftbar machen.
SDA / mmi
07.03.2023, 17:00
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Die Krim-Annexion durch Russland vor neun Jahren ist für den in Deutschland wohnhaften UBS-Kunden der Auslöser gewesen, um an der Börse auf steigende Rubelkurse zu wetten.
Weil die Devisengeschäfte nicht wie geplant verliefen, hat der Kläger von der Schweizer Grossbank die Verlustsumme von eineinhalb Millionen Franken eingefordert. Das geht aus dem kürzlich publizierten Urteil des Zürcher Obergerichts hervor. Wie schon die Vorinstanz, das Bezirksgericht Zürich, hat auch das Obergericht die Forderung abgewiesen.
Rubelkurs «wie von Geisterhand» abgeschmiert
Im Zeitraum von März bis September 2014 hat der Bankkunde für sich und seine Söhne mehrere Devisentermingeschäfte über die UBS getätigt. Das Volumen der Geschäfte, mit denen er auf einen steigenden Kurs des russischen Rubels setzte, belief sich auf umgerechnet mehr als fünf Millionen Franken.
Im Laufe des Jahres 2014, als Russland die ukrainische Halbinsel Krim annektierte, kam es jedoch zu einem starken Kursverfall des Rubels. War ein Rubel Anfang 2014 noch rund 2,7 Rappen wert, stürzte er am 16. Dezember von 1,6 Rappen vorübergehend bis auf den Jahrestiefstwert von 1,2 Rappen ab. «Wie von Geisterhand und zur Überraschung auch von erfahrenen und professionellen Händlern» sei das an dem Tag passiert, gab der Kläger im Rahmen des Verfahrens zu Protokoll.
Diese für eine grosse Währung tatsächlich starke Schwankung innerhalb eines Tages wurde dem UBS-Kunden zum Verhängnis. Weil die Buchverluste auf seinen Positionen zu gross wurden, liquidierte die Bank diese. Für den Kunden resultierte ein Verlust von rund 1,5 Millionen Franken.
Hätte der Kunde frühzeitig zusätzliche Sicherheiten hinterlegt, hätten die Positionen trotz steigender Verluste offen bleiben können. Umstritten war vor Gericht nun, ob sich die Bank in dieser Situation richtig verhalten hat, also ob sie den Kunden rechtzeitig auf das Problem aufmerksam machte, und ihm genügend Zeit einräumte, um Geld einzuschiessen.
Der Kläger stellte sich auf den Standpunkt, dass dies nicht geschehen sei. Er wäre sehr wohl bereit gewesen, noch mehr Sicherheiten bereitzustellen, nachdem bereits andere Devisentermingeschäfte aufgelöst sowie Aktien verkauft wurden, um die Rubelgeschäfte abzusichern. Für ihn sei klar gewesen, «dass die russische Währung niemals ins Bodenlose fallen werde». Eine Glattstellung der Positionen sei deshalb für ihn kein Thema gewesen.
Die Bank hingegen machte geltend, den Kunden zwischen 14:30 und 15 Uhr an dem Tag telefonisch aufgefordert zu haben, «unverzüglich» zusätzliche Sicherheiten einzubringen. Falls dies nicht geschehe, würden die Termingeschäfte geschlossen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger hat es ans Bundesgericht weitergezogen.
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